Fast jede dritte Person in Deutschland hat laut Studien schon einmal Diskriminierung im Sinne des AGG erlebt. Trotzdem wissen viele nicht genau, welche Rechte ihnen das Gesetz gibt. Dieser Beitrag erklärt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Schritt für Schritt – verständlich und praxisnah. Besonders wichtig dabei ist das Beschwerderecht nach § 13 AGG.

1. Was ist das AGG? – Die wichtigste Definition
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aus sieben Gründen verbietet:
- Ethnische Herkunft / Rasse
- Geschlecht
- Religion oder Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- Sexuelle Identität / Orientierung
Es gilt im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften wie Wohnungssuche, Bankgeschäften oder Restaurantbesuchen.
2. Geschichte: Wie das AGG entstand
Vor 2006 stützte sich der Diskriminierungsschutz in Deutschland weitgehend auf das Grundgesetz. Die EU einigte sich Ende der 1990er Jahre auf Gleichbehandlungsrichtlinien, die alle Mitgliedstaaten umsetzen mussten. Deutschland zögerte. Laut Bundeszentrale für politische Bildung zog sich der Gesetzgebungsprozess über mehrere Legislaturperioden hin, bis das AGG am 18. August 2006 verabschiedet wurde.
3. Was schützt das AGG konkret? – 3 Fallbeispiele
Fallbeispiel 1 – Bewerbung: Eine Frau wird abgelehnt, weil sie schwanger ist. Das verstößt gegen das Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts.
Fallbeispiel 2 – Kündigung: Ein Arbeitnehmer wird entlassen, weil er einer anderen Religion angehört. Das AGG schützt ihn.
Fallbeispiel 3 – Wohnungssuche: Ein Mieter wird wegen seiner ethnischen Herkunft abgelehnt. Auch das ist eine AGG-Verletzung.
4. Was sind die Rechte der Betroffenen?
- Beschwerderecht bei der Beschwerdestelle des Arbeitgebers (§ 13 AGG)
- Anspruch auf Entschädigung (§ 15 AGG)
- Leistungsverweigerungsrecht bei fortbestehender Belästigung
- Kostenlose Beratung durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
5. Was sind die Pflichten des Arbeitgebers?
- Diskriminierungsfreie Stellenausschreibungen
- Einrichtung einer Beschwerdestelle nach AGG
- Aktive Prävention durch Schulungen und Betriebsanweisungen
- Schutz der Beschäftigten vor Belästigung durch Kolleginnen und Kollegen
Fazit
Das AGG ist ein menschenrechtlicher Meilenstein – auch wenn es in der Praxis noch Lücken gibt. Wer seine Rechte kennt, kann sie einfordern. Jetzt zum zertifizierten AGG-Beauftragten weiterbilden.
QUELLEN
- Wikipedia: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes: AGG – https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/recht-und-gesetz/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz/
- Bundeszentrale für politische Bildung: AGG – https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/180859/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz-zwischenbilanz-eines-bruechigen-konsenses/
- BMFSFJ: AGG – https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz-80790
- Institut für Menschenrechte: 15 Jahre AGG – https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/15-jahre-allgemeines-gleichbehandlungsgesetz
- Berlin.de: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – https://www.berlin.de/sen/frauen/recht/agg/
- Tagesschau: Jahresbericht Antidiskriminierungsstelle 2024 – https://www.tagesschau.de





