Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigten eine Möglichkeit zur Beschwerde bei Diskriminierung einzuräumen. Nach § 13 AGG muss eine zuständige Stelle benannt werden, an die sich Betroffene wenden können. Doch wie richtet man eine Beschwerdestelle nach AGG ein? Welche Anforderungen gelten und wie sieht eine praktikable Umsetzung aus?
Diese Anleitung gibt einen strukturierten Überblick.

1. Rechtliche Grundlage verstehen
Die Verpflichtung zur Einrichtung einer Beschwerdestelle ergibt sich aus § 13 AGG. Beschäftigte haben das Recht, sich bei einer zuständigen Stelle zu beschweren, wenn sie sich benachteiligt fühlen.
Eine ausführliche rechtliche Einordnung finden Sie hier:
👉 § 13 AGG einfach erklärt – Rechte und Pflichten der Beschwerdestelle
Wichtig: Die Beschwerdestelle muss tatsächlich erreichbar und handlungsfähig sein – eine rein formale Benennung genügt nicht.
2. Zuständigkeit klar definieren
Unternehmen müssen entscheiden:
• Wer übernimmt die Funktion?
• Ist es eine Einzelperson oder ein Gremium?
• Wie wird Neutralität sichergestellt?
Häufig wird ein oder eine AGG-Beauftragte*r benannt.
Welche Aufgaben damit verbunden sind, erläutert der Beitrag:
👉 Was macht ein AGG-Beauftragter?
Wesentlich ist, dass die verantwortliche Person fachlich geeignet ist und unabhängig prüfen kann.
3. Verfahren schriftlich festlegen
Ein professionelles AGG-Beschwerdeverfahren sollte dokumentiert werden:
• Ablauf der Beschwerde
• Zuständigkeiten
• Fristen
• Dokumentationspflichten
• Vertraulichkeitsregelungen
Ein klar geregeltes Verfahren schafft Transparenz und Sicherheit für alle Beteiligten.
4. Beschäftigte informieren
Arbeitgeber müssen Beschäftigte darüber informieren:
• Wer ist zuständig?
• Wie kann eine Beschwerde eingereicht werden?
• Welche Schritte folgen?
Transparenz ist ein wesentlicher Bestandteil wirksamer Antidiskriminierung.
5. Fachliche Qualifikation sicherstellen
Auch wenn das Gesetz keine ausdrückliche Schulungspflicht nennt, ist fachliche Sicherheit entscheidend.
Die Frage, ob eine Schulung erforderlich ist, wird hier vertieft:
👉 Ist eine AGG-Schulung Pflicht?
Eine strukturierte AGG Weiterbildung unterstützt Verantwortliche dabei:
-
Diskriminierung rechtlich korrekt einzuordnen
-
Beschwerden sachlich zu prüfen
-
angemessene Maßnahmen zu empfehlen
-
Risiken zu minimieren
👉 Mehr zur AGG Weiterbildung – Online Kurs für AGG-Beauftragte finden Sie hier: AGG Beauftragter Weiterbildung
6. Dokumentation und Maßnahmen
Wird eine Benachteiligung festgestellt, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Dazu können gehören:
• Abmahnungen
• organisatorische Änderungen
• Sensibilisierungsmaßnahmen
• strukturelle Anpassungen
Eine sorgfältige Dokumentation schützt das Unternehmen im Streitfall.
7. Typische Fehler vermeiden
Bei der Einrichtung einer Beschwerdestelle treten häufig folgende Probleme auf:
• Unklare Zuständigkeiten
• Fehlende Neutralität
• Mangelnde Dokumentation
• Keine Schulung der verantwortlichen Person
• Fehlende Kommunikation an Beschäftigte
Eine strukturierte Planung verhindert diese Risiken.
Fazit: Struktur schafft Sicherheit
Eine Beschwerdestelle nach AGG einzurichten ist mehr als eine formale Pflicht. Sie ist zentraler Bestandteil einer professionellen Antidiskriminierungsstruktur.
Unternehmen sollten:
• klare Zuständigkeiten definieren
• Verfahren schriftlich fixieren
• Transparenz schaffen
• fachliche Qualifikation sicherstellen
So wird § 13 AGG nicht nur erfüllt, sondern wirksam umgesetzt.
FAQ – Häufige Fragen zur Beschwerdestelle nach AGG
Muss jedes Unternehmen eine Beschwerdestelle einrichten?
Ja, Arbeitgeber müssen eine zuständige Stelle benennen, bei der Beschwerden eingereicht werden können.
Kann die Funktion intern übernommen werden?
Ja, häufig wird ein AGG-Beauftragter oder eine geeignete Person benannt.
Ist eine schriftliche Verfahrensordnung notwendig?
Das Gesetz schreibt keine konkrete Form vor, eine schriftliche Regelung ist jedoch dringend zu empfehlen.
Welche Qualifikation braucht die zuständige Person?
Fundierte Kenntnisse des AGG und sichere Gesprächsführung sind essenziell.