Du bist Gleichstellungsbeauftragte – oder wirst es demnächst – aber dein Arbeitgeber stellt dich nicht oder kaum für diese Aufgabe frei? Dann bist du nicht allein. In vielen Kommunen, kleineren Behörden und Unternehmen ist die Gleichstellungsarbeit eine Zusatzaufgabe, die neben der eigentlichen Stelle wahrgenommen wird.
Das klingt auf den ersten Blick nach einer schwierigen Situation. Und ja: Ohne ausreichend Zeit ist gute Gleichstellungsarbeit tatsächlich eine Herausforderung. Aber es gibt Wege, diese Rolle auch unter eingeschränkten Bedingungen wirkungsvoll und nachhaltig auszufüllen.
Dieser Beitrag erklärt, was Freistellung eigentlich bedeutet, welche rechtlichen Grundlagen es gibt, was du fordern kannst – und wie du die Gleichstellungsarbeit auch im Nebenamt professionell gestaltest.

Was bedeutet Freistellung bei der Gleichstellungsbeauftragten überhaupt?
Freistellung bedeutet, dass die Gleichstellungsbeauftragte für ihre Aufgaben von ihrer sonstigen dienstlichen Tätigkeit entbunden wird – also Zeit bekommt, die ausschließlich der Gleichstellungsarbeit gewidmet ist. Das kann vollständig (Vollfreistellung) oder anteilig (Teilfreistellung) erfolgen.
Im öffentlichen Dienst ist die Frage der Freistellung gesetzlich geregelt – allerdings unterschiedlich je nach Bundesland und Gesetz. In manchen Bundesländern schreibt das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) eine bestimmte Freistellungsquote vor, in anderen ist es Verhandlungssache.
In der Privatwirtschaft gibt es keine bundesweite gesetzliche Pflicht zur Freistellung der Gleichstellungsbeauftragten – die Ausgestaltung liegt weitgehend im Ermessen des Arbeitgebers, sofern keine Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen anderes regeln.
Was sagt das Gesetz? Rechtliche Grundlagen im Überblick
Im öffentlichen Dienst: Landesgleichstellungsgesetze
Die meisten Bundesländer haben eigene Gleichstellungsgesetze, die die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten regeln – einschließlich Freistellung, Ressourcen und Informationsrechte. Beispiele:
- NRW (LGG NRW): Gleichstellungsbeauftragte sollen so freigestellt werden, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen können. Der genaue Umfang hängt von der Größe der Dienststelle ab.
- Bayern (BayGlG): In Dienststellen ab einer bestimmten Größe ist eine hauptamtliche Bestellung vorgesehen.
- Bund (BGleiG): Das Bundesgleichstellungsgesetz sieht gestaffelte Freistellungen abhängig von der Beschäftigtenzahl vor.
Ein konkretes Beispiel nach BGleiG (Bund): Bei 100–199 Beschäftigten ist eine Freistellung von mindestens 25 % vorgesehen, bei 200–499 Beschäftigten mindestens 50 %, ab 500 Beschäftigten eine vollständige Freistellung.
In der Privatwirtschaft: Keine Pflicht, aber Gestaltungsspielraum
In Unternehmen außerhalb des öffentlichen Dienstes gibt es keine vergleichbare gesetzliche Regelung. Wer hier als Gleichstellungsbeauftragte tätig ist, sollte die eigene Freistellung und die damit verbundenen Ressourcen aktiv verhandeln und möglichst schriftlich festhalten – zum Beispiel in einer Betriebsvereinbarung.
Nebenamt: Die häufige Realität in kleinen und mittleren Organisationen
Besonders in kleineren Kommunen, Landkreisen oder mittleren Unternehmen ist es die Regel, dass die Gleichstellungsbeauftragte die Stelle nebenamtlich ausübt – also neben ihrer eigentlichen Tätigkeit als Sachbearbeiterin, Personalreferentin oder in einer anderen Funktion.
Das hat Vor- und Nachteile:
Vorteile des Nebenamts
- Du bist mitten im Betrieb verwurzelt und kennst die Strukturen aus erster Hand.
- Informelle Zugänge zu Kolleginnen und Kollegen sind oft leichter als von einer externen oder isolierten Stabsstelle aus.
- Du bleibst fachlich in deinem ursprünglichen Bereich aktiv – das sichert auch langfristig deine berufliche Position.
Nachteile und Herausforderungen
- Zeitknappheit: Gleichstellungsarbeit bleibt oft liegen, wenn das Tagesgeschäft drängt.
- Rollenkonflikte: Du bist gleichzeitig Mitarbeiterin und Beauftragte – das kann zu Interessenkonflikten führen.
- Fehlende Wahrnehmung: Eine nebenamtliche Stelle wird manchmal als weniger wichtig wahrgenommen.
- Überlastung: Wer zwei Rollen parallel ausfüllen muss, läuft Gefahr, sich zu überfordern.
Deine Rechte als Gleichstellungsbeauftragte – auch ohne vollständige Freistellung
Eines ist klar: Auch wenn du nicht oder nur teilweise freigestellt bist, hast du als Gleichstellungsbeauftragte konkrete Rechte. Diese gelten unabhängig vom Stundenumfang deiner Freistellung.
Informations- und Beteiligungsrecht
Du hast das Recht, frühzeitig über alle Maßnahmen informiert zu werden, die Gleichstellungsrelevanz haben – das umfasst Personalentscheidungen, Stellenbesetzungen, organisatorische Veränderungen und mehr.
Recht auf Ressourcen
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir die zur Aufgabenerfüllung notwendigen sachlichen und personellen Mittel zur Verfügung zu stellen – dazu gehören Büroausstattung, Kommunikationsmittel, ein Etat für Fortbildungen und ggf. Unterstützungspersonal.
Recht auf Fortbildung
Als Gleichstellungsbeauftragte hast du Anspruch auf Weiterbildung, die dich für deine Aufgaben qualifiziert. Das umfasst rechtliche Grundlagen, Gesprächsführung, Projektmanagement und mehr.
Benachteiligungs- und Kündigungsschutz
Du darf aufgrund deiner Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte weder benachteiligt noch bevorzugt werden. Ein besonderer Kündigungsschutz gilt in vielen gesetzlichen Regelungen – informiere dich über die Regelungen deines Bundeslandes.
Praktische Tipps: So funktioniert Gleichstellungsarbeit auch ohne volle Freistellung
1. Prioritäten setzen und Jahresplanung erstellen
Du kannst nicht alles auf einmal angehen. Erstelle zu Beginn jedes Jahres einen Gleichstellungsplan oder zumindest eine Übersicht deiner geplanten Schwerpunkte. Das schützt dich vor dem Gefühl der Überwältigung und macht deine Arbeit sichtbar.
2. Freistellungszeiten schriftlich festhalten
Auch wenn deine Freistellung nur 20 oder 30 Prozent beträgt: Halte fest, wann diese Zeiten stattfinden. Feste Zeitfenster – zum Beispiel jeden Dienstag- und Donnerstagvormittag – schützen diese Zeit vor dem Zugriff des Tagesgeschäfts.
3. Verbündete im Haus finden
Gleichstellungsarbeit lebt von Netzwerken. Suche dir Unterstützerinnen und Unterstützer in der Personalstelle, im Führungskreis und bei engagierten Kolleginnen. Wer nicht alleine kämpft, kommt weiter.
4. Sichtbarkeit aktiv gestalten
Als nebenamtliche Gleichstellungsbeauftragte wirst du weniger automatisch wahrgenommen. Umso wichtiger ist es, regelmäßig zu kommunizieren: Ein kurzer Newsletter, ein Aushang oder ein Intranet-Beitrag pro Quartal macht deine Arbeit sichtbar – ohne viel Zeitaufwand.
5. Qualifikation als Argument nutzen
Wer nachweislich qualifiziert ist, wird ernst genommen. Eine anerkannte Weiterbildung zur Gleichstellungsbeauftragten stärkt nicht nur dein Wissen, sondern auch deine Position gegenüber Arbeitgeber und Führungskräften.
6. Mehr Freistellung einfordern – mit Zahlen
Wenn du merkst, dass die zur Verfügung stehende Zeit für deine Aufgaben nicht ausreicht, dokumentiere das. Führe eine einfache Zeiterfassung deiner Gleichstellungsaufgaben. Das gibt dir konkrete Argumente, wenn du mehr Freistellung einfordern möchtest.
Wann ist eine hauptamtliche Stelle sinnvoll?
Ab einer bestimmten Organisationsgröße wird die nebenamtliche Ausübung der Gleichstellungsaufgaben ineffizient und rechtlich problematisch. Als grobe Orientierung:
- Bis ca. 100 Beschäftigte: Nebenamt mit spürbarer Freistellung (mind. 25–50 %) ist meistens machbar.
- 100–300 Beschäftigte: Eine deutliche Teilfreistellung (50–75 %) oder eine geteilte Stelle ist empfehlenswert.
- Ab 300–500 Beschäftigte: Eine hauptamtliche Stelle ist sinnvoll und in vielen gesetzlichen Regelungen bereits vorgesehen.
Wenn du in einer Organisation arbeitest, die eigentlich eine hauptamtliche Stelle benötigt, aber keine hat: Nutze Zahlen und gesetzliche Vorgaben als Argumentation gegenüber der Leitungsebene.
Fazit: Nebenamtlich – aber nicht nebenher
Eine Gleichstellungsbeauftragte ohne vollständige Freistellung zu sein bedeutet nicht, dass die Arbeit weniger wichtig ist. Im Gegenteil: Gerade weil die Zeit begrenzt ist, braucht es mehr Struktur, mehr Klarheit und mehr Professionalität.
Wer seine Rechte kennt, kluge Prioritäten setzt und gut vernetzt ist, kann auch im Nebenamt echten Unterschied machen. Und wer seinen Arbeitgeber von mehr Ressourcen überzeugen will, braucht das nötige Wissen und überzeugende Argumente – beides gibt dir eine fundierte Weiterbildung.
Du möchtest dich als Gleichstellungsbeauftragte professionell aufstellen – egal ob haupt- oder nebenamtlich? Unser Online-Kurs vermittelt dir das Wissen, das du für diese Rolle brauchst.



