Du hast am Arbeitsplatz Diskriminierung erfahren – und weißt nicht, was du tun sollst? Du bist nicht allein. Viele Betroffene wissen nicht, welche Rechte sie haben. Wer zunächst verstehen möchte, was das AGG schützt und wen es betrifft, findet dort eine vollständige Erklärung. Diese Anleitung zeigt dann Schritt für Schritt, wie du vorgehst.

Schritt 1: Prüfen, ob Diskriminierung vorliegt
Nicht jede Ungleichbehandlung ist eine Diskriminierung im Sinne des AGG. Das Gesetz schützt vor Benachteiligung aufgrund von sieben Merkmalen: Ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, Weltanschauung oder sexuelle Identität. Weitere Infos bietet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Schritt 2: Alles dokumentieren
- Datum, Uhrzeit und Ort des Vorfalls notieren
- Namen möglicher Zeuginnen und Zeugen festhalten
- E-Mails, Nachrichten, Briefe sichern
- Eigene Notizen zeitnah anfertigen (mit Datum)
Tipp: Je früher und genauer du dokumentierst, desto besser – gerade wenn es später zu rechtlichen Schritten kommt.
Schritt 3: Die Beschwerdestelle im Unternehmen kontaktieren
Nach § 13 AGG hat jede und jeder Beschäftigte das Recht, sich bei der AGG-Beschwerdestelle des Arbeitgebers zu beschweren. Die Einrichtung dieser Stelle ist für Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend. Schriftliche Beschwerde ist empfehlenswert – sie ist verbindlicher und dokumentiert für dich nachvollziehbar.
Schritt 4: Fristen beachten – nur 2 Monate!
Wer Schadensersatz oder Entschädigung nach dem AGG geltend machen möchte, muss dies innerhalb von zwei Monaten nach dem Vorfall schriftlich beim Arbeitgeber anzeigen. Das ist eine sehr kurze Frist – und einer der häufigsten Gründe, warum Ansprüche verfallen.
Tipp: Wenn du unsicher bist, ob du Ansprüche hast, wende dich sofort an eine Beratungsstelle – und warte nicht.
Schritt 5: Externe Unterstützung suchen
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS): Kostenlose Beratung
- Beratungsstellen der Länder und Kommunen
- Gewerkschaften (ver.di, IG Metall etc.) bieten Rechtsberatung für Mitglieder
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
Fazit
Diskriminierung melden fühlt sich oft einschüchternd an – aber du hast das Recht dazu, und es gibt klare Schritte und Anlaufstellen. Als AGG-Beauftragte oder Gleichstellungsbeauftragte kannst du Betroffene durch diesen Prozess begleiten. Jetzt zur AGG-Beauftragten ausbilden lassen und Betroffene professionell unterstützen.
QUELLEN
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes – https://www.antidiskriminierungsstelle.de
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Jahresbericht 2024 – https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2025/20250603_Jahresbericht.html
- BMFSFJ: AGG – https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz-80790
- Wikipedia: AGG – https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz
- Bundeszentrale für politische Bildung: AGG – https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/18605/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz/
- Tagesschau: Rekord bei Diskriminierungsbeschwerden 2024 – https://www.tagesschau.de





