Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Organisationen und Unternehmen dazu, Diskriminierung zu verhindern und Beschäftigte zu schützen. Eine zentrale Rolle übernimmt dabei der oder die AGG-Beauftragte. Doch was genau macht ein AGG-Beauftragter im Arbeitsalltag? Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten sind mit dieser Funktion verbunden? Und welche fachlichen Kompetenzen sind erforderlich?

Dieser Überblick erklärt die Rolle strukturiert und praxisnah.

Was macht ein AGG-Beauftragter

1. Rechtliche Grundlage der Rolle

Die Tätigkeit eines AGG-Beauftragten ergibt sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Besonders relevant ist § 13 AGG, der das Recht auf Beschwerde regelt. Beschäftigte haben das Recht, sich bei einer zuständigen Stelle zu beschweren, wenn sie sich benachteiligt fühlen.

Eine ausführliche Erläuterung dazu finden Sie im Artikel
👉 § 13 AGG einfach erklärt – Rechte und Pflichten der Beschwerdestelle

Unternehmen müssen sicherstellen, dass eine solche Beschwerdestelle existiert und funktionsfähig ist.

2. Zentrale Aufgaben eines AGG-Beauftragten

Die Aufgaben lassen sich in vier Kernbereiche gliedern:

Ansprechperson für Diskriminierungsfragen
AGG-Beauftragte sind interne Kontaktstelle für Mitarbeitende, die sich benachteiligt fühlen.

Begleitung von Beschwerdeverfahren
Sie prüfen Beschwerden sachlich, dokumentieren Vorgänge und begleiten den Prozess professionell.

Prävention und Sensibilisierung
Dazu gehören Informationsangebote, Schulungen und strukturierte Präventionsmaßnahmen.

Beratung von Führungskräften
AGG-Beauftragte unterstützen bei der rechtssicheren Gestaltung von Personalentscheidungen.

3. Rechte und Handlungsspielräume

Ein AGG-Beauftragter muss unabhängig prüfen können. Dazu gehören:

  • Einsicht in relevante Informationen

  • Dokumentationsbefugnis

  • Anhörung von Beteiligten

  • Empfehlung geeigneter Maßnahmen

Wie Organisationen eine solche Struktur aufbauen, erläutern wir im Beitrag
👉 Beschwerdestelle nach AGG einrichten – Schritt-für-Schritt-Anleitung

4. Fachliche und kommunikative Anforderungen

Die Rolle erfordert:

• fundierte Kenntnisse des AGG
• Verständnis arbeitsrechtlicher Zusammenhänge
• Gesprächsführungskompetenz
• Neutralität und Konfliktfähigkeit

Viele Verantwortliche stellen sich daher die Frage:
👉 Ist eine AGG-Schulung Pflicht?

Auch wenn nicht immer ausdrücklich vorgeschrieben, ist fachliche Qualifikation für die sichere Ausübung der Funktion essenziell.

5. Herausforderungen im Berufsalltag

Typische Situationen sind:

• sensible Gespräche mit Betroffenen
• Konflikte zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden
• Unsicherheiten bei Beweisfragen
• Dokumentationspflichten

Ein professioneller Umgang schützt nicht nur Betroffene, sondern auch die Organisation selbst.

6. Fazit: Verantwortung braucht Struktur

Die Rolle des AGG-Beauftragten ist anspruchsvoll. Sie verbindet rechtliche Verantwortung mit kommunikativer Kompetenz und organisatorischem Weitblick.

Wer diese Aufgabe übernimmt, benötigt Klarheit über:

• gesetzliche Grundlagen
• Ablauf von Beschwerdeverfahren
• eigene Zuständigkeiten
• präventive Maßnahmen

Eine strukturierte Qualifizierung schafft hier Sicherheit.

👉 Mehr zur AGG Weiterbildung – Online Kurs für AGG-Beauftragte finden Sie hier: AGG Beauftragter Weiterbildung

FAQ – Häufige Fragen

Ist ein AGG-Beauftragter gesetzlich vorgeschrieben?
Nicht ausdrücklich in jedem Fall, jedoch muss eine Beschwerdestelle nach § 13 AGG vorhanden sein.

Welche Qualifikation braucht ein AGG-Beauftragter?
Fundierte Kenntnisse des AGG, arbeitsrechtliches Verständnis und kommunikative Kompetenz sind entscheidend.

Kann die Funktion nebenbei ausgeübt werden?
Ja, häufig wird sie zusätzlich zu bestehenden Aufgaben übernommen – fachliche Struktur ist dann besonders wichtig.