Du hast am Arbeitsplatz etwas erlebt, das sich falsch angefühlt hat. Vielleicht wurdest du wegen deines Geschlechts, deiner Herkunft, deiner Religion oder deines Alters benachteiligt. Vielleicht hast du eine Bemerkung gehört, die dich verletzt hat. Vielleicht wurde dir eine Stelle oder eine Beförderung verweigert – und du hast das Gefühl, dass das nicht fair war.
Aber was nun? Wie meldest du Diskriminierung am Arbeitsplatz? Was passiert dann? Und welche Rechte hast du als betroffene Person?
Dieser Beitrag führt dich Schritt für Schritt durch das Beschwerdeverfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – klar, verständlich und praxisnah.

Was ist das AGG – und wen schützt es?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit 2006 in Deutschland in Kraft und schützt Beschäftigte vor Benachteiligungen aufgrund von:
- Rasse oder ethnischer Herkunft
- Geschlecht
- Religion oder Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- Sexueller Identität
Das Gesetz gilt nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für Bewerberinnen und Bewerber, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen und unter bestimmten Bedingungen auch für Selbstständige.
Welche Formen von Diskriminierung gibt es nach AGG?
Das AGG unterscheidet verschiedene Formen der Benachteiligung:
Unmittelbare Benachteiligung
Eine Person wird wegen eines der oben genannten Merkmale schlechter behandelt als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation. Beispiel: Eine Frau bekommt für dieselbe Arbeit weniger Gehalt als ihr männlicher Kollege.
Mittelbare Benachteiligung
Eine scheinbar neutrale Regelung benachteiligt bestimmte Gruppen in besonderer Weise. Beispiel: Eine Stellenanzeige fordert ‚Vollzeitverfügbarkeit‘ und schließt damit unverhältnismäßig viele Frauen aus, die in Teilzeit arbeiten.
Belästigung und sexuelle Belästigung
Unerwünschtes Verhalten, das die Würde einer Person verletzt und ein einschüchterndes, feindseliges oder demütigendes Umfeld schafft – ob verbal, nonverbal oder körperlich.
Anweisung zur Benachteiligung
Auch wer andere anweist, jemanden zu diskriminieren, verstößt gegen das AGG – selbst wenn die Diskriminierung noch gar nicht stattgefunden hat.
Schritt 1: Erkenne und dokumentiere die Benachteiligung
Bevor du eine Beschwerde einreichst, ist es wichtig, dass du dir Klarheit über das verschaffst, was passiert ist. Frage dich:
- Was genau ist passiert – wann, wo, in welchem Zusammenhang?
- Wer war beteiligt – als handelnde Person und als Zeugin oder Zeuge?
- Gibt es Belege – E-Mails, Nachrichten, Dokumente?
- Wie hat es sich auf dich ausgewirkt – beruflich, persönlich, gesundheitlich?
Lege so früh wie möglich ein schriftliches Protokoll an. Notiere Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen und eine genaue Beschreibung des Vorfalls. Je konkreter deine Dokumentation, desto stärker ist deine Position im Verfahren.
Schritt 2: Wende dich an die AGG-Beschwerdestelle
Nach § 13 AGG hat jede und jeder Beschäftigte das Recht, sich bei der AGG-Beschwerdestelle des Arbeitgebers zu beschweren. Die Einrichtung einer solchen Beschwerdestelle ist für Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend.
Die Beschwerde kann schriftlich oder mündlich eingereicht werden – eine schriftliche Beschwerde ist jedoch empfehlenswert, da sie für dich nachvollziehbar dokumentiert und für den Arbeitgeber verbindlicher ist.
Was gehört in die schriftliche Beschwerde?
- Deine vollständigen Kontaktdaten
- Eine genaue Beschreibung des Vorfalls (Datum, Ort, Beteiligte)
- Die Art der Benachteiligung und das betroffene Merkmal nach AGG
- Eventuelle Beweise oder Zeuginnen und Zeugen
- Dein konkretes Anliegen – was erhoffst du dir von der Beschwerde?
Du musst in der Beschwerde keine juristische Sprache verwenden. Wichtig ist, dass du klar und sachlich schilderst, was passiert ist.
Schritt 3: Was passiert nach der Beschwerde?
Der Arbeitgeber ist nach § 13 AGG verpflichtet, der Beschwerde nachzugehen und das Ergebnis der beschwerdeführenden Person mitzuteilen. Das bedeutet konkret:
Prüfung der Beschwerde
Die Beschwerdestelle prüft, ob die geschilderte Benachteiligung tatsächlich vorliegt. Dafür kann sie Befragungen durchführen, Unterlagen anfordern und Zeuginnen und Zeugen anhören.
Maßnahmen des Arbeitgebers
Wird die Beschwerde als berechtigt anerkannt, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Diskriminierung zu beenden und zu verhindern. Das kann reichen von einem Gespräch mit der diskriminierenden Person über eine Versetzung bis hin zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Rückmeldung an dich
Du hast das Recht, über das Ergebnis der Prüfung informiert zu werden. Ein konkreter gesetzlicher Zeitrahmen ist nicht festgelegt – du kannst aber nach angemessener Zeit (in der Regel 4–8 Wochen) nach dem Stand fragen.
Schritt 4: Was tun, wenn die Beschwerde ignoriert wird?
Leider kommt es vor, dass Beschwerden nicht ernst genommen oder verschleppt werden. In diesem Fall hast du weitere Möglichkeiten:
Beschwerde beim Betriebsrat oder der Personalvertretung
Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz das Recht und die Pflicht, Beschäftigte bei Diskriminierungsfragen zu unterstützen. Er kann den Arbeitgeber zur Stellungnahme auffordern und Lösungen einfordern.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) berät kostenlos und vertraulich bei Diskriminierungserfahrungen. Sie kann auch bei der Suche nach rechtlicher Unterstützung helfen. Erreichbar unter: www.antidiskriminierungsstelle.de
Klage vor dem Arbeitsgericht
Wenn alle anderen Wege gescheitert sind, besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Wichtig: Das AGG sieht eine Frist von zwei Monaten vor, innerhalb derer du nach der Ablehnung deiner Beschwerde Klage erheben oder Schadensersatz geltend machen musst. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dir das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wurde.
Welche Rechte und Ansprüche habe ich als Betroffene?
Das AGG sieht konkrete Ansprüche für Betroffene vor:
Schadensersatz und Entschädigung (§ 15 AGG)
Bei einer nachgewiesenen Benachteiligung kannst du Ersatz des entstandenen materiellen Schadens verlangen – zum Beispiel entgangenes Gehalt oder verweigerte Beförderung. Zusätzlich kannst du eine Entschädigung für immaterielle Schäden (seelisches Leid, Persönlichkeitsverletzung) geltend machen.
Leistungsverweigerungsrecht (§ 14 AGG)
In besonderen Fällen – wenn der Arbeitgeber trotz Beschwerde keine Maßnahmen ergreift – hast du das Recht, die Arbeitsleistung zu verweigern, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Dieses Recht sollte jedoch nur nach rechtlicher Beratung in Anspruch genommen werden.
Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
Du darfst wegen deiner Beschwerde nicht gekündigt, versetzt oder anderweitig benachteiligt werden. Solche Vergeltungsmaßnahmen sind nach AGG ebenfalls rechtswidrig.
Die Rolle des AGG-Beauftragten im Verfahren
Viele Organisationen haben einen AGG-Beauftragten, der als erste Ansprechperson dient und die Beschwerdestelle koordiniert. Der AGG-Beauftragte ist zur Vertraulichkeit verpflichtet und soll neutral zwischen den Beteiligten vermitteln.
Wenn in deiner Organisation ein AGG-Beauftragter tätig ist, kannst du dich direkt an diese Person wenden – auch informell, um zunächst das Gespräch zu suchen, bevor du eine formelle Beschwerde einreichst.
Praktische Checkliste: Was du bei Diskriminierung am Arbeitsplatz tun solltest
- Vorfall sofort und detailliert dokumentieren (Datum, Ort, Beteiligte, Aussagen)
- Beweise sichern: E-Mails, Nachrichten, Fotos – nichts löschen
- Zeuginnen und Zeugen ansprechen und um Bestätigung bitten
- Schriftliche Beschwerde bei der AGG-Beschwerdestelle einreichen
- Betriebsrat oder Personalvertretung einschalten
- Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen (z.B. Gewerkschaft, ADS, Anwalt)
- Frist im Blick behalten: 2 Monate nach Ablehnung für Klage/Entschädigung
Fazit: Diskriminierung melden ist ein Recht – kein Risiko
Viele Betroffene zögern, eine Beschwerde einzureichen – aus Angst vor Konsequenzen, aus Unsicherheit über das Verfahren oder weil sie nicht wissen, ob ihr Erlebnis ’schwer genug‘ ist. Aber das AGG schützt dich – und zwar nicht nur vor Diskriminierung, sondern auch vor Vergeltung wegen einer Beschwerde.
Du musst nicht alleine durch diesen Prozess. Nutze die vorhandenen Strukturen: AGG-Beschwerdestelle, Betriebsrat, Gleichstellungsbeauftragte, externe Beratungsstellen. Und: Je besser dokumentiert dein Fall ist, desto stärker ist deine Position.
Wenn du als AGG-Beauftragter oder Gleichstellungsbeauftragte selbst Beschwerdeverfahren begleiten und professionell damit umgehen möchtest, findest du in unseren Online-Kursen das dafür nötige Rüstzeug.





