Fast jede dritte Person in Deutschland hat laut Studien schon einmal Diskriminierung im Sinne des AGG erlebt. Trotzdem wissen viele nicht genau, welche Rechte ihnen das Gesetz gibt. Dieser Beitrag erklärt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Schritt für Schritt – verständlich und praxisnah. Besonders wichtig dabei ist das Beschwerderecht nach § 13 AGG.

Das AGG einfach erklärt – Geschichte, Inhalt und was es für dich im Alltag bedeutet

1. Was ist das AGG? – Die wichtigste Definition

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aus sieben Gründen verbietet:

  • Ethnische Herkunft / Rasse
  • Geschlecht
  • Religion oder Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • Sexuelle Identität / Orientierung

Es gilt im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften wie Wohnungssuche, Bankgeschäften oder Restaurantbesuchen.

2. Geschichte: Wie das AGG entstand

Vor 2006 stützte sich der Diskriminierungsschutz in Deutschland weitgehend auf das Grundgesetz. Die EU einigte sich Ende der 1990er Jahre auf Gleichbehandlungsrichtlinien, die alle Mitgliedstaaten umsetzen mussten. Deutschland zögerte. Laut Bundeszentrale für politische Bildung zog sich der Gesetzgebungsprozess über mehrere Legislaturperioden hin, bis das AGG am 18. August 2006 verabschiedet wurde.

3. Was schützt das AGG konkret? – 3 Fallbeispiele

Fallbeispiel 1 – Bewerbung: Eine Frau wird abgelehnt, weil sie schwanger ist. Das verstößt gegen das Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts.

Fallbeispiel 2 – Kündigung: Ein Arbeitnehmer wird entlassen, weil er einer anderen Religion angehört. Das AGG schützt ihn.

Fallbeispiel 3 – Wohnungssuche: Ein Mieter wird wegen seiner ethnischen Herkunft abgelehnt. Auch das ist eine AGG-Verletzung.

4. Was sind die Rechte der Betroffenen?

5. Was sind die Pflichten des Arbeitgebers?

  • Diskriminierungsfreie Stellenausschreibungen
  • Einrichtung einer Beschwerdestelle nach AGG
  • Aktive Prävention durch Schulungen und Betriebsanweisungen
  • Schutz der Beschäftigten vor Belästigung durch Kolleginnen und Kollegen

Fazit

Das AGG ist ein menschenrechtlicher Meilenstein – auch wenn es in der Praxis noch Lücken gibt. Wer seine Rechte kennt, kann sie einfordern. Jetzt zum zertifizierten AGG-Beauftragten weiterbilden.

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  • Rechtlicher Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
    und dessen Anwendung in der Praxis

  • Aufgaben, Rechte und Pflichten von AGG-Beauftragten
    inklusive Rolle als Ansprechperson für Diskriminierungsfragen

  • Umgang mit Beschwerden und Aufbau wirksamer Beschwerdestrukturen
    gemäß § 13 AGG

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