Fast jede dritte Person in Deutschland hat laut Studien schon einmal Diskriminierung im Sinne des AGG erlebt. Trotzdem wissen viele nicht genau, welche Rechte ihnen das Gesetz gibt – und welche Pflichten es für Arbeitgeber schafft. Dieser Beitrag erklärt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Schritt für Schritt: verständlich, praxisnah und mit allen wichtigen Fakten.
–> ‚Beschwerderecht nach § 13 AGG‘

Das AGG einfach erklärt

1. Was ist das AGG? – Die wichtigste Definition

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aus sieben Gründen verbietet:

  • Ethnische Herkunft / Rasse
  • Geschlecht
  • Religion oder Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • Sexuelle Identität / Orientierung

Es gilt im Arbeitsleben (Bewerbung, Beförderung, Kündigung) und bei Alltagsgeschäften wie Wohnungssuche, Bankgeschäften oder Restaurantbesuchen.

2. Geschichte: Wie das AGG entstand

Vor 2006 stützte sich der Diskriminierungsschutz in Deutschland weitgehend auf das Grundgesetz – das vor allem den Schutz gegenüber staatlichen Stellen sicherte, aber Privatpersonen und Unternehmen kaum verpflichtete.

Ende der 1990er Jahre einigte sich die EU auf zwei Gleichbehandlungsrichtlinien, die alle Mitgliedstaaten in nationales Recht umsetzen mussten. Deutschland zögerte – und musste von der Europäischen Kommission mehrfach zur Einhaltung ermahnt werden. Erst nach mehreren eingeleitetem Vertragsverletzungsverfahren wurde das AGG am 18. August 2006 verabschiedet.

–> ‚laut Bundeszentrale für politische Bildung‘

3. Was schützt das AGG konkret? – 3 Fallbeispiele

Fallbeispiel 1 – Bewerbung: Eine Frau wird für eine Stelle abgelehnt, weil sie schwanger ist. Das verstößt gegen das Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts.

Fallbeispiel 2 – Kündigung: Ein Arbeitnehmer wird entlassen, nachdem bekannt wird, dass er einer anderen Religion angehört als die Unternehmensleitung. Das AGG schützt ihn.

Fallbeispiel 3 – Wohnungssuche: Ein Mieter wird wegen seiner ethnischen Herkunft abgelehnt. Auch das ist eine AGG-Verletzung.

4. Was sind die Rechte der Betroffenen?

  • Beschwerderecht bei der Beschwerdestelle des Arbeitgebers (§ 13 AGG)
  • Anspruch auf Entschädigung (§ 15 AGG)
  • Leistungsverweigerungsrecht bei fortbestehender Belästigung
  • Beratung durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)

5. Was sind die Pflichten des Arbeitgebers?

  • Diskriminierungsfreie Stellenausschreibungen
  • Einrichtung einer Beschwerdestelle
  • Aktive Prävention durch Schulungen und Betriebsanweisungen
  • Schutz der Beschäftigten vor Belästigung durch Kolleginnen und Kollegen

Fazit

Das AGG ist ein menschenrechtlicher Meilenstein – auch wenn es in der Praxis noch Lücken gibt. Wer seine Rechte kennt, kann sie einfordern. Unternehmen, die das AGG ernst nehmen, schaffen bessere Arbeitsbedingungen für alle.

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