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Ausbildung zur Gleichstellungsbeauftragten: Wege, Voraussetzungen und Inhalte

Wer Gleichstellungsbeauftragte werden möchte, sucht oft nach „der Ausbildung“ für dieses Amt. Die überraschende Antwort: Eine fest vorgeschriebene Ausbildung gibt es nicht. Das Amt wird gewählt oder bestellt, nicht durch einen bestimmten Abschluss erworben. Entscheidend ist die passende Qualifizierung – und auf die haben Gleichstellungsbeauftragte im öffentlichen Dienst sogar einen gesetzlichen Anspruch. Dieser Beitrag erklärt, wie man ins Amt kommt, welche Wege der Qualifizierung es gibt und welche Inhalte dabei typischerweise eine Rolle spielen.

  • Von Gleichstellung Akademie

  • 03. September 2026

  • 12. Min. Lesezeit

Ausbildung zur Gleichstellungsbeauftragten – Wege und Qualifizierung

Auf einen Blick

  • Keine feste Ausbildung: Das Amt wird per Wahl oder Bestellung besetzt, nicht durch einen vorgeschriebenen Abschluss.
  • Rechtsrahmen: im Bund das BGleiG, in den Ländern die jeweiligen Landesgleichstellungsgesetze (LGG).
  • Wer? Nach dem BGleiG wird eine Frau aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten gewählt.
  • Qualifizierung: über Seminare und Fortbildungen – im öffentlichen Dienst besteht ein Fortbildungsanspruch (§ 10 Abs. 5 BGleiG).
  • Nicht verwechseln: Die Gleichstellungsbeauftragte ist nicht dasselbe wie die AGG-Beauftragte.

Abschnitt 1

1. Was macht eine Gleichstellungsbeauftragte?

Eine Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein und wirkt darauf hin, geschlechtsbezogene Benachteiligungen abzubauen. Ihr Aufgabenfeld ist breit: Sie begleitet Personalentscheidungen, wirkt an Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren mit, fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und begleitet den Gleichstellungsplan der Dienststelle. Sie ist zugleich Ansprechpartnerin für Beschäftigte in Fragen der Gleichstellung.

Abschnitt 2

2. Wie wird man Gleichstellungsbeauftragte?

Im öffentlichen Dienst des Bundes gilt: In jeder Dienststelle mit in der Regel mindestens 100 Beschäftigten wird eine Gleichstellungsbeauftragte aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten in geheimer Wahl gewählt (§ 19 BGleiG). Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Nach dem BGleiG kann das Amt nur von einer Frau ausgeübt werden. Findet sich keine Kandidatin, kann die Dienststelle eine Gleichstellungsbeauftragte mit deren Zustimmung bestellen.

In den Ländern gelten eigene Landesgleichstellungsgesetze, die abweichende Schwellen und Regeln vorsehen können – in Nordrhein-Westfalen etwa bestellt bereits jede Dienststelle ab 20 Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte. Wichtig ist: Man wird also nicht durch eine Ausbildung Gleichstellungsbeauftragte, sondern durch Wahl oder Bestellung.

Abschnitt 3

3. Gibt es eine vorgeschriebene Ausbildung?

Nein – einen gesetzlich definierten Ausbildungs- oder Studiengang „Gleichstellungsbeauftragte“ gibt es nicht. Das Gesetz setzt stattdessen auf Qualifizierung während des Amtes. Für den Bund ist das in § 10 Abs. 5 BGleiG ausdrücklich verankert: Der Gleichstellungsbeauftragten und ihren Stellvertreterinnen ist zu Beginn und während der Amtszeit Gelegenheit zur Fortbildung zu geben – insbesondere im Gleichstellungsrecht, im Recht des öffentlichen Dienstes und im Personalvertretungsrecht. Damit besteht ein echter Fortbildungsanspruch.

Kurz gesagt: Nicht die Ausbildung führt ins Amt, sondern die Wahl. Die Qualifizierung folgt dem Amt – und ist so wichtig, dass der Gesetzgeber sie im öffentlichen Dienst ausdrücklich vorsieht.

Abschnitt 4

4. Welche Wege der Qualifizierung gibt es?

Weil die Aufgaben anspruchsvoll und rechtlich komplex sind, bereiten sich viele Gleichstellungsbeauftragte über Seminare und Fortbildungen auf ihr Amt vor. Solche Angebote werden von verschiedenen Bildungsträgern angeboten und unterscheiden sich in Umfang und Format:

  • Grundlagenseminare: vermitteln das nötige Basiswissen für den Einstieg ins Amt.
  • Aufbau- und Themenseminare: vertiefen einzelne Bereiche wie Recht, Kommunikation oder Gleichstellungsplanung.
  • Online-, Präsenz- oder Mischformate: je nach zeitlichen Möglichkeiten und Lernvorlieben.
  • Berufsbegleitende Lehrgänge: für eine umfassende, strukturierte Qualifizierung über einen längeren Zeitraum.

Welches Angebot passt, hängt von Vorkenntnissen, Aufgabenbereich und verfügbarer Zeit ab. Die Wahl des richtigen Seminars ist ein Thema für sich – dazu weiter unten mehr.

Abschnitt 5

5. Welche Inhalte vermittelt eine Qualifizierung typischerweise?

Unabhängig vom Anbieter decken Qualifizierungen für Gleichstellungsbeauftragte in der Regel einige Kernbereiche ab. Als allgemeine Orientierung gehören dazu:

  • Rechtliche Grundlagen: BGleiG bzw. das jeweilige Landesgleichstellungsgesetz und angrenzendes Recht.
  • Aufgaben, Rechte und Beteiligungsrechte im Amt.
  • Mitwirkung bei Personalauswahl, Stellenausschreibungen und Beurteilungen.
  • Erstellung und Begleitung des Gleichstellungsplans.
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie weitere Gleichstellungsthemen.
  • Kommunikation, Gesprächsführung und Konfliktlösung im Amt.

Diese Aufzählung ist eine allgemeine Orientierung. Umfang und Schwerpunkte einer konkreten Qualifizierung hängen vom jeweiligen Angebot und vom Verantwortungsbereich ab.

Abschnitt 6

6. Öffentlicher Dienst oder Privatwirtschaft – ein wichtiger Unterschied

Die klassische Gleichstellungsbeauftragte nach BGleiG oder LGG gibt es vor allem im öffentlichen Dienst. Für die Privatwirtschaft gilt das BGleiG nicht – dort finden sich teils freiwillige betriebliche Gleichstellungsbeauftragte, und der gesetzliche Diskriminierungsschutz läuft über das AGG. Diese Unterschiede im Detail beleuchtet der Beitrag „Gleichstellungsbeauftragte: Öffentlicher Dienst vs. Privatwirtschaft“ (siehe „Auch interessant“).

Abschnitt 7

7. Gleichstellungsbeauftragte oder AGG-Beauftragte – nicht verwechseln

Beide Rollen werden oft verwechselt, unterscheiden sich aber deutlich:

KriteriumGleichstellungsbeauftragteAGG-Beauftragte
RechtsrahmenBGleiG / Landesgesetze (LGG)AGG (§ 12 ff.)
SchwerpunktGleichstellung von Frauen und MännernSchutz vor Diskriminierung (7 Merkmale)
Bereichvor allem öffentlicher Dienstvor allem Privatwirtschaft
Ins Amt durchWahl bzw. BestellungBenennung durch den Arbeitgeber
Wernach BGleiG eine Fraugrundsätzlich offen

Was das AGG und die Rolle der AGG-Beauftragten ausmacht, erklärt der Pillar Das AGG einfach erklärt.

Abschnitt 8

8. Worauf sollte man bei der Auswahl eines Seminars achten?

Das Angebot an Seminaren ist groß – und die Qualität unterschiedlich. Wichtig sind unter anderem Aktualität der Inhalte, Praxisbezug, das passende Format und die fachliche Erfahrung der Anbietenden. Welche Kriterien im Detail den Ausschlag geben sollten, zeigt der Beitrag „Seminar Gleichstellungsbeauftragte – 8 Kriterien“ (siehe „Auch interessant“).

Häufige Fragen

Braucht man eine Ausbildung, um Gleichstellungsbeauftragte zu werden?

Nein. Das Amt wird per Wahl oder Bestellung besetzt, nicht durch eine bestimmte Ausbildung. Wichtig ist die Qualifizierung während des Amtes – im öffentlichen Dienst besteht dafür sogar ein Fortbildungsanspruch.

Wer kann Gleichstellungsbeauftragte werden?

Nach dem Bundesgleichstellungsgesetz wird eine Frau aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten gewählt. In den Ländern gelten die jeweiligen Landesgleichstellungsgesetze.

Wie lange dauert die Amtszeit?

Nach dem BGleiG beträgt die Amtszeit vier Jahre. In den Ländern kann dies abweichen.

Haben Gleichstellungsbeauftragte einen Anspruch auf Fortbildung?

Im Bund ja: § 10 Abs. 5 BGleiG sieht ausdrücklich Gelegenheit zur Fortbildung vor, insbesondere im Gleichstellungs- und öffentlichen Dienstrecht.

Ist die Gleichstellungsbeauftragte dasselbe wie die AGG-Beauftragte?

Nein. Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt vor allem im öffentlichen Dienst für die Gleichstellung der Geschlechter, die AGG-Beauftragte vor allem in der Privatwirtschaft für den Schutz vor Diskriminierung nach allen sieben AGG-Merkmalen.

Gibt es die Gleichstellungsbeauftragte auch in Unternehmen?

In der Privatwirtschaft ist das Amt nicht gesetzlich vorgeschrieben. Manche Unternehmen benennen freiwillig betriebliche Gleichstellungsbeauftragte.

Fazit

„Die Ausbildung“ zur Gleichstellungsbeauftragten im engeren Sinne gibt es nicht – und das ist kein Nachteil. Ins Amt führt die Wahl oder Bestellung, die eigentliche Qualifizierung folgt danach und ist im öffentlichen Dienst sogar als Anspruch verankert. Wer das Amt übernimmt, sollte sich früh und fundiert einarbeiten, denn die Aufgaben sind rechtlich anspruchsvoll und vielfältig. Eine gute Qualifizierung schafft genau dafür die Grundlage – und macht aus einem Ehrenamt eine wirksame Rolle.

Die Gleichstellungakademie bietet Weiterbildungen rund um Gleichstellung und das AGG an. Einen Überblick findest du auf gleichstellungakademie.de.

Auch interessant:

„Seminar Gleichstellungsbeauftragte – 8 Kriterien“ und „Gleichstellungsbeauftragte: Öffentlicher Dienst vs. Privatwirtschaft„.

Quellen

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