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Gleichstellungsplan erstellen – die 7 häufigsten Fehler und wie du sie vermeidest

Ein Gleichstellungsplan ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Gleichstellungsarbeit – und in vielen Behörden und Einrichtungen bleibt er trotzdem wirkungslos. Er wird geschrieben, abgeheftet und vergessen. Warum? Weil bei der Erstellung typische Fehler gemacht werden, die den Plan schon in der Entstehung entkräften. Nach über 15 Jahren Beratungspraxis mit Gleichstellungsplänen kennen wir die immer wiederkehrenden Muster. Dieser Beitrag zeigt die 7 häufigsten Fehler – und wie du es besser machst. Damit dein Gleichstellungsplan das wird, was er sein soll: ein wirksames Instrument für echte Veränderung.

  • Von Anette Schneider

  • 06. August 2026

  • 15. Min. Lesezeit

Gleichstellungsplan erstellen – die 7 häufigsten Fehler und Vermeidungsstrategien

Auf einen Blick

  • Fehler 1: Zu allgemeine Ziele ohne Messbarkeit
  • Fehler 2: Fehlende oder unvollständige Datengrundlage
  • Fehler 3: Keine klaren Verantwortlichkeiten für Maßnahmen
  • Fehler 4: Kopieren statt entwickeln – Standardpläne ohne Bezug zur Realität
  • Fehler 5: Keine Verzahnung mit anderen Führungsinstrumenten
  • Fehler 6: Fehlende Beteiligung der Belegschaft und der Führungskräfte
  • Fehler 7: Kein Monitoring, keine Nachsteuerung
  • Rechtsgrundlage: BGleiG (Bund), LGG (Länder)
  • Neuer Hebel 2026: EU-Entgelttransparenzrichtlinie stärkt die Datenbasis

Abschnitt 1

1. Wofür ist ein Gleichstellungsplan eigentlich da?

Bevor wir zu den Fehlern kommen, ein Blick auf den Sinn und Zweck: Der Gleichstellungsplan ist im öffentlichen Dienst kein freiwilliges Instrument – er ist gesetzliche Pflicht. § 12 BGleiG (für den Bund) und die entsprechenden Landesgleichstellungsgesetze verpflichten Dienststellen, alle vier Jahre einen Gleichstellungsplan zu erstellen.

Ziel des Plans ist es:

  • Bestehende Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern in der Dienststelle zu analysieren
  • Konkrete Maßnahmen zur Beseitigung dieser Ungleichheiten zu entwickeln
  • Fortschritt messbar zu machen und Verantwortlichkeiten festzulegen
  • Verbindlichkeit zu schaffen – der Plan ist mehr als eine Absichtserklärung

In der Praxis funktioniert das oft nicht. Pläne werden geschrieben, weil sie geschrieben werden müssen. Aber sie entfalten keine Wirkung. Warum? Weil bei der Erstellung typische Fehler gemacht werden. Diese Fehler sind vermeidbar – wenn man sie kennt.

Eine grundsätzliche Anleitung zur Erstellung eines Gleichstellungsplans findest du in unserem Beitrag Gleichstellungsplan erstellen – Anleitung mit Vorlage. Dieser Beitrag hier ergänzt die Anleitung um die häufigsten Fallstricke

Abschnitt 2

2. Fehler 1: Zu allgemeine Ziele ohne Messbarkeit

Das ist der mit Abstand häufigste Fehler. Viele Pläne enthalten Formulierungen wie:

  • „Wir wollen den Frauenanteil in Führungspositionen erhöhen.“
  • „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll verbessert werden.“
  • „Die Sensibilisierung für Gleichstellungsthemen soll gestärkt werden.“

Das sind keine Ziele – das sind gute Absichten. Sie sind so allgemein formuliert, dass sie nicht überprüfbar sind. Was heißt „erhöhen“? Um wie viel? Bis wann? Woran erkennen wir Erfolg?

Was du besser machst: SMART-Ziele formulieren

Nutze die SMART-Formel:

  • Spezifisch – klar definiert
  • Messbar – mit konkreten Zahlen
  • Attraktiv – motivierend, aber realistisch
  • Realistisch – erreichbar
  • Terminiert – mit klarem Zeitpunkt

Beispiel für ein SMART-Ziel:

Statt: „Frauenanteil in Führung erhöhen“

Besser: „Der Frauenanteil in den Referatsleitungen wird bis 31.12.2029 von aktuell 32 % auf mindestens 45 % erhöht.“

Ein solches Ziel kannst du überprüfen. Du weißt, ob du es erreicht hast oder nicht. Und du kannst konkrete Maßnahmen ableiten.

Praxis-Tipp: Formuliere in jedem Kapitel deines Gleichstellungsplans mindestens ein SMART-Ziel. Auch Zwischenziele (nach 2 Jahren) helfen, den Fortschritt zu messen.

Abschnitt 3

3. Fehler 2: Fehlende oder unvollständige Datengrundlage

Ein Gleichstellungsplan ohne solide Datenbasis ist wie eine Landkarte ohne Koordinaten. Trotzdem erlebst du in der Praxis häufig:

  • Statistiken sind mehrere Jahre alt
  • Wichtige Kennzahlen fehlen komplett (z. B. Teilzeit-Verteilung nach Geschlecht in Führungspositionen)
  • Daten werden nicht nach Geschlecht ausgewertet
  • Vergleichswerte zu ähnlichen Dienststellen fehlen

Warum ist das ein Problem? Weil du ohne belastbare Zahlen weder die Ausgangslage klar beschreiben noch den Erfolg messen kannst. Und weil ohne Zahlen die Argumentation gegenüber der Leitung schwach bleibt.

Was du besser machst: Systematisch Daten sammeln

Was gehört in die Bestandsaufnahme?

  • Frauenanteil auf allen Hierarchieebenen
  • Frauenanteil bei Beförderungen der letzten 4 Jahre
  • Verteilung von Teilzeit nach Geschlecht und Hierarchieebene
  • Elternzeit-Nutzung durch Väter und Mütter
  • Fluktuation nach Geschlecht
  • Vergütungsstrukturen (mit Blick auf den Gender Pay Gap)
  • Teilnahme an Fortbildungen nach Geschlecht

Wo bekommst du die Daten?

  • Personalabteilung (mit klarem Antrag auf gleichstellungsrelevante Auswertungen)
  • Vergleichsdaten des Bundesministeriums oder der Länder
  • Statistisches Bundesamt (für Branchenvergleiche)
  • Berichte anderer Dienststellen als Benchmark

Neuer Hebel ab 2026: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet zu strukturierten Entgeltanalysen. Diese Daten sind auch für den Gleichstellungsplan Gold wert.

Praxis-Tipp: Wenn die Personalabteilung nicht liefern will, argumentiere mit den gesetzlichen Pflichten (BGleiG bzw. LGG). Als Gleichstellungsbeauftragte hast du klare Informationsrechte.

Abschnitt 4

4. Fehler 3: Keine klaren Verantwortlichkeiten für Maßnahmen

Ein häufiges Muster: Der Plan enthält viele Maßnahmen, aber niemand fühlt sich für die Umsetzung zuständig. Formulierungen wie „die Dienststelle wird darauf achten…“ oder „es soll geprüft werden…“ sind praktisch wirkungslos.

Warum? Weil ohne verantwortliche Person für jede Maßnahme niemand nachfragen kann. Der Plan verschwindet in der Schublade, und in vier Jahren beim nächsten Plan wird festgestellt: Nichts wurde umgesetzt.

Was du besser machst: Klare Zuordnung

Für jede Maßnahme gehören in den Plan:

  • Wer ist verantwortlich? (konkrete Person oder Rolle, nicht „die Dienststelle“)
  • Bis wann muss die Maßnahme umgesetzt sein? (konkreter Termin)
  • Woran erkennen wir Erfolg? (Kennzahl, Dokument, Prozess)
  • Wer kontrolliert die Umsetzung? (in der Regel die Gleichstellungsbeauftragte plus Dienststellenleitung)
  • Wie oft wird berichtet? (halbjährliches Update ist Standard)

Beispiel-Format für eine Maßnahme:

Maßnahme: Einführung eines Mentoring-Programms für weibliche Nachwuchskräfte

Verantwortlich: Personalentwicklungsreferat (Herr Meier)

Ziel: 20 Mentoring-Tandems bis 31.12.2027

Erfolgskennzahl: Anzahl abgeschlossener Tandems und Beförderungen der Mentees

Kontrolle: Gleichstellungsbeauftragte, halbjährlicher Bericht

Praxis-Tipp: Widerstände gegen konkrete Zuordnungen sind ein Warnsignal. Wer die Verantwortung scheut, ist selten interessiert an der Umsetzung.

Abschnitt 5

5. Fehler 4: Kopieren statt entwickeln – Standardpläne ohne Bezug zur Realität

„Wir haben den Plan aus dem Nachbarreferat übernommen und ein paar Zahlen angepasst“ – dieser Satz ist häufiger, als man denkt. Das Ergebnis: Ein generischer Plan, der nicht zu den tatsächlichen Herausforderungen der eigenen Dienststelle passt.

Warum ist das ein Problem? Weil jede Organisation eigene Ausgangslagen, Kulturen und Herausforderungen hat. Was im Ministerium X funktioniert, ist im Amt Y vielleicht bereits umgesetzt oder überhaupt nicht relevant.

Was du besser machst: Maßgeschneiderte Analyse

Analysiere die konkreten Herausforderungen deiner Dienststelle:

  • Wo sind die größten Handlungsbedarfe? (Nicht: Wo sind die üblichen Themen?)
  • Was hat in den letzten 4 Jahren nicht funktioniert – und warum?
  • Welche Besonderheiten hat deine Dienststelle? (Größe, Aufgaben, Standorte, Struktur)
  • Welche Themen bewegen die Belegschaft aktuell? (Gespräche, Umfragen, Beschwerden)

Nutze Standardpläne als Anregung, nicht als Vorlage:

  • Sieh dir 3-5 Pläne anderer Dienststellen an
  • Übernimm keine Formulierungen 1:1
  • Prüfe jede Maßnahme: Passt sie zu unserer Situation?
  • Ergänze eigene Ideen aus der eigenen Erfahrung

Praxis-Tipp: Ein guter Gleichstellungsplan enthält mindestens 30 % Maßnahmen, die auf die eigene Dienststelle zugeschnitten sind. Wenn du 100 % Standard kopierst, hast du verloren.

Abschnitt 6

6. Fehler 5: Keine Verzahnung mit anderen Führungsinstrumenten

Verknüpfungspunkte, die du prüfen solltest:

Mit der Personalstrategie:

  • Sind die Ziele des Gleichstellungsplans in der Personalstrategie enthalten?
  • Nutzen die Personalinstrumente (Bewertung, Beförderung, Weiterbildung) die Gleichstellungskriterien?
  • Werden Vergütungsprüfungen auch unter Gleichstellungsaspekten durchgeführt?

Mit Führungsleitlinien:

  • Enthält das Führungsleitbild explizite Aussagen zur Gleichstellung?
  • Werden Führungskräfte an ihren Gleichstellungsleistungen gemessen?
  • Ist Gleichstellungskompetenz ein Kriterium bei Beförderungen?

Mit dem Compliance-System:

  • Gibt es klare Abgrenzungen zur AGG-Beauftragten?
  • Sind AGG-Themen und Gleichstellungsthemen sauber getrennt und dennoch abgestimmt?

Mit der Diversity-Strategie:

  • Bezieht der Gleichstellungsplan andere Diversity-Dimensionen ein? (Alter, Migrationshintergrund, Behinderung)
  • Wie ist die Zusammenarbeit mit anderen Beauftragten geregelt? (Schwerbehindertenvertretung, Datenschutz)

Wie sich AGG- und Gleichstellungsbeauftragte in der Rollenabgrenzung unterscheiden, findest du in Gleichstellungsbeauftragte im öffentlichen Dienst vs. Privatwirtschaft.

Praxis-Tipp: Suche aktiv den Dialog mit HR, Compliance und der Führung. Ein Gleichstellungsplan, der von der Leitung getragen wird, wirkt anders als einer, den nur die Gleichstellungsbeauftragte kennt.

Abschnitt 7

7. Fehler 6: Fehlende Beteiligung der Belegschaft und der Führungskräfte

Ein Gleichstellungsplan, der am Schreibtisch der Gleichstellungsbeauftragten entsteht und dann der Leitung vorgelegt wird, hat wenig Chancen auf Umsetzung. Warum? Weil die Beschäftigten sich nicht beteiligt fühlen – und Führungskräfte den Plan als „Aufgabe von jemand anderem“ wahrnehmen.

Was du besser machst: Beteiligungsprozess gestalten

Vor der Erstellung:

  • Beschäftigten-Umfrage zu gleichstellungsrelevanten Themen (Vereinbarkeit, Karrierechancen, Kultur)
  • Fokusgruppen mit verschiedenen Berufsgruppen und Hierarchieebenen
  • Interviews mit Führungskräften – nicht nur zur Information, sondern zur Beteiligung an der Zielsetzung

Während der Erstellung:

  • Beteiligungswerkstätten mit unterschiedlichen Gruppen
  • Feedback-Schleifen mit Personalrat / Betriebsrat
  • Frühzeitige Einbindung der Dienststellenleitung – nicht erst zur Unterschrift
  • Abstimmung mit anderen Beauftragten (SBV, DSB, AGG-Beauftragte)

Bei der Präsentation:

  • Nicht nur schriftliche Vorlage, sondern aktive Präsentation
  • Diskussionsrunden mit verschiedenen Zielgruppen
  • Klare Kommunikation: Was bringt der Plan für wen?
  • Verbindung mit persönlichen Karriere- und Arbeitswünschen

Praxis-Tipp: Der Beteiligungsprozess ist mindestens so wichtig wie das Ergebnis. Ein etwas schwächerer Plan mit hoher Beteiligung wirkt mehr als ein perfekter Plan ohne Rückhalt.

Abschnitt 8

8. Fehler 7: Kein Monitoring, keine Nachsteuerung

Der Plan ist verabschiedet, veröffentlicht – und dann geschieht… nichts. Bis vier Jahre später der nächste Plan geschrieben wird und alle feststellen, dass die Ziele nicht erreicht wurden. Das ist der letzte typische Fehler – und der frustrierendste.

Was du besser machst: Aktives Monitoring etablieren

Regelmäßige Berichterstattung:

  • Halbjährliche Berichte an die Dienststellenleitung
  • Jährliche Bilanz mit Vergleich zu den Zielen des Plans
  • Öffentliche Kommunikation der Fortschritte (Intranet, Rundmails)

Systematische Nachsteuerung:

  • Bei nicht erreichten Zielen: Gründe analysieren und Maßnahmen anpassen
  • Bei erreichten Zielen: Nächste Stufe planen
  • Bei veränderten Rahmenbedingungen: Plan aktualisieren (auch außerhalb des 4-Jahres-Rhythmus)

Verankerung in Führungsprozessen:

  • Gleichstellungsziele in Zielvereinbarungen der Führungskräfte
  • Regelmäßige Diskussion in Führungsklausuren
  • Gleichstellungskennzahlen im Berichtswesen

Ansprechbare Beauftragung:

  • Klar kommuniziert, dass die Gleichstellungsbeauftragte für Fragen zum Plan da ist
  • Sichtbare Präsenz bei Personalmeetings und Führungsrunden
  • Aktive Nachfrage nach Umsetzungsstand bei Verantwortlichen

Praxis-Tipp: Ein gutes Monitoring braucht Zeit – aber es verwandelt einen „Papierplan“ in ein wirksames Instrument. Plane bewusst Zeit für die Fortschrittskontrolle ein.

Wie du als Gleichstellungsbeauftragte deinen Handlungsspielraum am besten nutzt, findest du in Gleichstellungsbeauftragte werden – Voraussetzungen, Wahl & erste Schritte.

Abschnitt 9

9. Was ein guter Gleichstellungsplan konkret leistet

Wenn du die 7 Fehler vermieden hast, kann dein Gleichstellungsplan Folgendes leisten:

Für die Beschäftigten:

  • Klare Perspektiven zu Karrierechancen und Vereinbarkeit
  • Verbindliche Maßnahmen mit Zeitplan
  • Ansprechbare Personen für konkrete Themen
  • Wahrnehmung, dass Gleichstellung ernstgenommen wird

Für die Führungskräfte:

  • Konkrete Handlungsanweisungen statt vager Erwartungen
  • Zielvereinbarungen mit klaren Kennzahlen
  • Argumentationsgrundlage für gleichstellungsförderliche Entscheidungen
  • Schutz vor Diskriminierungsvorwürfen durch strukturierte Prozesse

Für die Dienststelle als Ganzes:

  • Attraktivität als Arbeitgeber (auch für Führungskräfte-Nachwuchs)
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen mit Rechtssicherheit
  • Wirtschaftliche Vorteile durch bessere Nutzung aller Talente
  • Positive Außenwirkung

Für die Gleichstellungsbeauftragte:

  • Konkretes Arbeitsinstrument mit klarer Grundlage
  • Anerkennung der eigenen Rolle
  • Argumentationsgrundlage gegenüber der Leitung
  • Erfolgsmessung der eigenen Arbeit

Abschnitt 10

10. Wie du starten kannst – 7 konkrete Schritte

Wenn du gerade einen neuen Gleichstellungsplan erstellen musst oder einen bestehenden überarbeiten möchtest, hier ein Fahrplan:

Schritt 1: Bestandsanalyse machen. Sammle alle relevanten Zahlen und Daten. Was hat sich seit dem letzten Plan verändert? Was funktioniert, was nicht?

Schritt 2: Beteiligung planen. Wen willst du wann einbeziehen? Umfrage? Interviews? Fokusgruppen?

Schritt 3: Ziele formulieren. SMART, konkret, messbar. Weniger, aber verbindlich, ist besser als viele vage Ziele.

Schritt 4: Maßnahmen zuordnen. Jede Maßnahme braucht eine verantwortliche Person, einen Termin und eine Erfolgskennzahl.

Schritt 5: Verzahnung sichern. Prüfe: Mit welchen anderen Instrumenten muss dein Plan verknüpft sein?

Schritt 6: Kommunikation gestalten. Nicht nur die Verabschiedung, sondern die aktive Kommunikation gegenüber der Belegschaft.

Schritt 7: Monitoring etablieren. Von Anfang an klar machen: Wir werden nach 6 Monaten, 12 Monaten, 24 Monaten den Fortschritt prüfen.

Das ist kein Hexenwerk. Es braucht Zeit, Sorgfalt und die Bereitschaft, klare Ansagen zu machen. Aber es macht den Unterschied zwischen einem wirksamen Plan und einem, der in der Schublade verschwindet.

Abschnitt 11

11. Was Gleichstellungspläne ab 2026 leisten müssen

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie und die AGG-Reform 2026 verändern auch die Anforderungen an Gleichstellungspläne:

Neue Datenbasis:

Die Entgelttransparenz-Berichtspflichten liefern erstmals strukturierte Daten zu Gehaltsstrukturen nach Geschlecht. Diese Daten gehören in jeden Gleichstellungsplan.

Erweiterte Zielsetzung:

Nicht nur der Frauenanteil in Führung, sondern auch die Schließung des Gender Pay Gap wird zum expliziten Ziel.

Stärkere Berichtspflichten:

Fortschritte müssen nachweisbar dokumentiert werden. Willkürliche Zielsetzungen ohne Datenbasis werden schwieriger.

Verzahnung mit AGG-Compliance:

Die AGG-Reform 2026 stärkt die AGG-Beauftragten – die Verzahnung zwischen Gleichstellungsplan und AGG-Compliance wird wichtiger.

Wer seinen Plan jetzt erstellt oder überarbeitet, sollte diese neuen Anforderungen von vornherein berücksichtigen. Wer wartet, muss später nachbessern.

Mehr zu allen strategischen Kontexten findest du in Frauen in Führung – Statistiken 2026 und was sich endlich ändern muss.

Häufige Fragen

Wie lang muss ein Gleichstellungsplan sein?

Es gibt keine gesetzliche Mindestlänge. Wichtiger als der Umfang ist die Qualität. Typische Pläne haben 30-60 Seiten – aber mit Fokus auf Konkretheit, nicht auf Textmenge.

Wie oft muss ein Gleichstellungsplan aktualisiert werden?

Nach BGleiG und den meisten LGG alle 4 Jahre neu erstellt. Zwischenaktualisierungen bei wesentlichen Veränderungen sind sinnvoll.

Muss der Plan von der Leitung unterschrieben werden?

Ja. Die Unterschrift der Dienststellenleitung ist wichtig für die Verbindlichkeit. Ohne sichtbare Unterstützung durch die Leitung bleibt der Plan wirkungslos.

Was, wenn die Leitung meine Vorschläge nicht übernimmt?

Als Gleichstellungsbeauftragte hast du das Recht auf Anhörung und Stellungnahme. Nutze diese Rechte aktiv. Bei fundamentalem Streit kannst du auch das Ministerium (bei Bundesbehörden) informieren.

Wer erstellt den Gleichstellungsplan?

Verantwortlich ist die Dienststellenleitung – in enger Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten. In der Praxis übernimmt die Gleichstellungsbeauftragte meist die inhaltliche Erarbeitung.

Muss der Plan veröffentlicht werden?

Er muss der Belegschaft zugänglich sein – meist über Intranet oder Aushang. Eine externe Veröffentlichung ist nicht Pflicht, aber oft sinnvoll (Employer Branding).

Was passiert, wenn die Ziele nicht erreicht werden?

Rechtlich passiert erstmal nichts – aber die Glaubwürdigkeit der Dienststelle und die eigene Position als Gleichstellungsbeauftragte werden geschwächt. Deshalb ist realistische Zielsetzung so wichtig.

Gilt der Gleichstellungsplan auch für die Privatwirtschaft?

Nein, die gesetzliche Pflicht gilt nur für den öffentlichen Dienst. In der Privatwirtschaft können vergleichbare Instrumente aber freiwillig genutzt werden und sind Teil einer guten Diversity-Strategie.

Wie unterscheidet sich der Gleichstellungsplan vom Frauenförderplan?

Beide Begriffe werden häufig synonym verwendet. Der „Frauenförderplan“ ist der ältere Begriff, „Gleichstellungsplan“ der modernere und breiter angelegte. Manche Länder verwenden noch den älteren Begriff.

Was, wenn ich Fehler in meinem alten Plan entdecke?

Nicht warten bis zum nächsten Turnus. Nachschärfung ist jederzeit möglich – am besten in Abstimmung mit der Leitung und dem Personalrat. Ein „lernender“ Plan ist besser als ein starrer.

Fazit

Ein guter Gleichstellungsplan ist Handwerk – kein Zufall. Wer die 7 typischen Fehler kennt und vermeidet, kann aus einem gesetzlichen Pflichtdokument ein wirksames Steuerungsinstrument machen. Die Zeit, die du in eine sorgfältige Erstellung investierst, zahlt sich vielfach aus: durch messbare Fortschritte, klare Handlungsgrundlagen und gestärkte Position als Gleichstellungsbeauftragte.

Mit den neuen Impulsen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und der AGG-Reform 2026 sind die Rahmenbedingungen für wirksame Gleichstellungsarbeit besser geworden. Wer jetzt seinen Plan erstellt oder überarbeitet, kann diese Impulse nutzen – für strukturelle Veränderung in der eigenen Dienststelle.

Und noch ein Gedanke: Perfekte Pläne gibt es nicht. Wichtiger als Perfektion ist Wirksamkeit. Ein Plan mit fünf konkreten, messbaren, verbindlichen Maßnahmen ist besser als einer mit fünfzig vagen Absichten. Denk an die Regel: Weniger, aber verbindlich. Realistisch, aber ambitioniert. Konkret, aber flexibel.

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