InRa-Studie 2026: Was die große Untersuchung zu Rassismus in Institutionen zeigt
Die InRa-Studie „Institutionen & Rassismus“ ist die bislang umfassendste empirische Untersuchung dazu, wie Rassismus in deutschen Behörden wirkt. Ihr zentraler Befund: Rassistische Diskriminierung ist in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar – sie zeigt sich aber weniger in offenen Anfeindungen als in Strukturen, Routinen und Verfahren. Dieser Beitrag fasst sachlich zusammen, wer die Studie durchgeführt hat, was sie herausgefunden hat und welche Empfehlungen die Forschenden daraus ableiten.

Auf einen Blick
- Was: die bislang größte empirische Studie zu Rassismus in staatlichen Institutionen in Deutschland.
- Wer: das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ), Leitung Prof. Dr. Gert Pickel.
- Umfang: 23 Teilprojekte, Laufzeit rund drei Jahre (2021–2024), veröffentlicht am 13. Februar 2026.
- Zentraler Befund: Diskriminierung in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar – vor allem strukturell.
- Wichtig: Beschäftigte der Behörden sind laut Befragung nicht vorurteilsbelasteter als die Gesamtbevölkerung.
- Ergebnis: 17 Handlungsempfehlungen, u. a. eine Ausweitung des AGG und unabhängige Beschwerdestellen.
Abschnitt 1
1. Was ist die InRa-Studie?
InRa steht für „Institutionen & Rassismus“. Der vollständige Titel lautet „Rassismus als Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Kontext ausgewählter gesellschaftlich-institutioneller Bereiche“. Durchgeführt wurde sie vom Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) – einem interdisziplinären Forschungsverbund. Gefördert wurde die Studie vom Bundesministerium des Innern auf Beschluss des Deutschen Bundestags, im Rahmen des Maßnahmenkatalogs des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus.
Die Leitung lag bei Prof. Dr. Gert Pickel (Universität Leipzig). Der Abschlussbericht wurde am 13. Februar 2026 veröffentlicht. Wichtig zur Einordnung: Es handelt sich um unabhängige Forschung des FGZ, nicht um einen Bericht der Bundesregierung.
Abschnitt 2
2. Was wurde untersucht – und wie?
Die Forschenden erhielten erstmals in großem Umfang Zugang zu staatlichen Institutionen. Über rund drei Jahre untersuchten sie Rassismus in ganz unterschiedlichen Behörden:
- Jobcenter und Ausländerbehörden
- Polizei und Zoll
- Justiz
- Gesundheits-, Jugend- und Ordnungsämter
- Soziale Arbeit
Methodisch kombinierte die Studie mehrere Zugänge: Befragungen von Beschäftigten, Betroffenen und Fachleuten, ergänzt durch Akten- und Verfahrensanalysen. Diese Verbindung verschiedener Perspektiven gilt als ein Alleinstellungsmerkmal der Untersuchung.
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3. Die zentralen Befunde
Die wichtigsten Ergebnisse lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:
- In allen Institutionstypen nachweisbar: Rassistische Diskriminierung ließ sich überall feststellen – allerdings in unterschiedlicher Form und Intensität.
- Vor allem strukturell: Diskriminierung entsteht nicht nur durch individuelles Fehlverhalten, sondern durch Routinen, große Ermessensspielräume und fehlende Kontroll- oder Beschwerdemöglichkeiten.
- Keine Einzelfälle: Studienleiter Pickel betont, dass es sich nicht um Einzelfälle handele, sondern um ein strukturelles Muster.
Für die Einordnung wichtig: Eine Beschäftigtenbefragung ergab, dass Mitarbeitende der untersuchten Bundesbehörden insgesamt kein höheres Maß an ethnisch diskriminierenden Einstellungen aufweisen als die Gesamtbevölkerung. Die Studie richtet sich damit nicht gegen einzelne Beschäftigte, sondern nimmt Strukturen in den Blick.
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4. Warum „strukturell“? Der Kern der Studie
Der zentrale Gedanke der Studie: Diskriminierung kann auch dort entstehen, wo niemand bewusst diskriminieren will. Scheinbar neutrale Regeln und Abläufe können bestimmte Gruppen benachteiligen – etwa wenn Sprache zur Hürde wird, wenn Leistungen unterschiedlich schnell gewährt werden oder wenn Beschwerdewege zu kompliziert oder folgenlos sind. Genau das ist der Kern struktureller Diskriminierung – ein Prinzip, das auch das Antidiskriminierungsrecht kennt. Wie solche mittelbaren Benachteiligungen im Arbeitsleben aussehen, zeigt der Beitrag Mittelbare Diskriminierung – 7 Beispiele.
Abschnitt 5
5. Die 17 Handlungsempfehlungen
Aus ihren Befunden leiten die Forschenden insgesamt 17 Handlungsempfehlungen ab. Sie richten sich an Gesetzgeber und Institutionen und lassen sich grob den Bereichen Recht, Organisation und Kultur zuordnen. Zu den zentralen zählen:
- Ausweitung des AGG: das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf das Verhältnis zwischen staatlichen Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern ausweiten, um Lücken im Rechtsschutz zu schließen.
- Unabhängige Beschwerdestellen: Beschwerdestrukturen außerhalb der behördlichen Hierarchien aufbauen.
- Verpflichtende Fortbildungen: rassismuskritische Fortbildungs- und Reflexionsangebote in Personalentwicklung und Führungskräftetraining verankern.
- Mehr Transparenz: behördliche Entscheidungen nachvollziehbarer und überprüfbarer machen.
- Schutz und Empowerment: diskriminierte Beschäftigte schützen und klare Ansprechstellen schaffen.
- Vielfalt in der Verwaltung: Menschen, die selbst von Rassismus betroffen sein können, auf allen Hierarchieebenen gezielt gewinnen.
Die erste Empfehlung – die Ausweitung des AGG auf staatliches Handeln – deckt sich mit Forderungen aus der aktuellen Reformdebatte. Mehr dazu im Beitrag AGG-Reform: Warum die Debatte nach 2026 weitergeht.
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6. Einordnung: unabhängige Forschung und öffentliche Debatte
Die InRa-Studie ist eine wissenschaftliche Untersuchung, kein Regierungsprogramm – das betont auch das Bundesinnenministerium ausdrücklich. Wie bei großen Studien zu gesellschaftlich sensiblen Themen wurde sie öffentlich unterschiedlich aufgenommen und diskutiert. Für eine sachliche Bewertung gilt: Es handelt sich um eine breit angelegte, methodisch vielschichtige Untersuchung, deren Ergebnisse einen wichtigen Beitrag zur Debatte leisten – eingebettet in weitere Forschung zum Thema.
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7. Was bedeutet das für die Antidiskriminierungspraxis?
Auch wenn die Studie den öffentlichen Sektor untersucht, sind ihre Grundgedanken für die Antidiskriminierungsarbeit allgemein relevant:
- Struktur schlägt Einzelfall: Wer Diskriminierung verhindern will, muss Prozesse und Routinen prüfen – nicht nur einzelnes Verhalten.
- Beschwerdewege zählen: Niedrigschwellige, verlässliche Beschwerdestrukturen sind zentral. Im AGG ist die Beschwerdestelle nach § 13 dafür ein Anker.
- Fortbildung wirkt: Regelmäßige Sensibilisierung – gerade von Führungskräften – ist ein wiederkehrender Hebel.
- Transparenz schützt: Nachvollziehbare Entscheidungen erschweren unbewusste Benachteiligung.
Diese Punkte sind für AGG-Beauftragte wie für Gleichstellungsbeauftragte gleichermaßen anschlussfähig. Grundlagen dazu bietet der Pillar Das AGG einfach erklärt.
Häufige Fragen
Was ist die InRa-Studie?
Die bislang größte empirische Studie zu Rassismus in deutschen Behörden, durchgeführt vom Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) und veröffentlicht am 13. Februar 2026.
Wer hat die Studie durchgeführt und finanziert?
Das FGZ unter Leitung von Prof. Dr. Gert Pickel. Gefördert wurde sie vom Bundesinnenministerium auf Beschluss des Bundestags. Der Bericht ist unabhängige Forschung, kein Regierungsbericht.
Was ist das zentrale Ergebnis?
Rassistische Diskriminierung ist in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar und wirkt vor allem strukturell – über Routinen, Ermessensspielräume und fehlende Beschwerdewege.
Sind Beschäftigte in Behörden besonders vorurteilsbelastet?
Laut Beschäftigtenbefragung nicht. Die Mitarbeitenden weisen insgesamt kein höheres Maß an ethnisch diskriminierenden Einstellungen auf als die Gesamtbevölkerung.
Welche Empfehlungen gibt die Studie?
Insgesamt 17 Empfehlungen, darunter die Ausweitung des AGG auf staatliches Handeln, unabhängige Beschwerdestellen, verpflichtende Fortbildungen und mehr Transparenz.
Was hat die Studie mit dem AGG zu tun?
Eine ihrer zentralen Empfehlungen ist die Ausweitung des AGG auf das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern – ein Punkt, der auch in der aktuellen Reformdebatte gefordert wird.
Fazit
Die InRa-Studie liefert erstmals einen breiten empirischen Blick darauf, wie Rassismus in staatlichen Institutionen wirkt. Ihr wichtigster Beitrag ist die Verschiebung der Perspektive: weg vom individuellen Fehlverhalten, hin zu Strukturen, Routinen und Verfahren. Damit rückt sie einen Gedanken in den Mittelpunkt, der auch für das Antidiskriminierungsrecht zentral ist – dass Benachteiligung oft dort entsteht, wo scheinbar neutrale Abläufe bestimmte Gruppen ausschließen. Die 17 Handlungsempfehlungen geben konkrete Ansatzpunkte, von der Rechtslage über Beschwerdestrukturen bis zur Fortbildung. Für alle, die sich mit Gleichstellung und Diskriminierungsschutz befassen, ist die Studie eine wichtige Referenz.
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Mittelbare Diskriminierung – 7 Beispiele und AGG-Reform: Warum die Debatte nach 2026 weitergeht.
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