Diskriminierung passiert nicht nur in extremen Fällen. Sie findet täglich statt – beim Bewerbungsgespräch, bei der Wohnungssuche, im Büro. Im September 2024 veröffentlichte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes den Fünften Gemeinsamen Bericht mit alarmierenden Zahlen. Wer verstehen möchte, was das AGG konkret schützt, findet hier die 10 wichtigsten Fakten.

AGG-Beauftragter Gehalt

Die 10 Fakten

Fakt 1: Jede dritte Person hat schon Diskriminierung erlebt

Repräsentative Studien zeigen: Zwischen 16 und 30 Prozent der Bevölkerung berichten von Diskriminierungserfahrungen. 2023 gaben 25 Prozent der Befragten an, Diskriminierung erlebt zu haben – laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein deutlicher Anstieg gegenüber 16 Prozent im Jahr 2019.

Fakt 2: 11.405 Beratungsanfragen in einem einzigen Jahr – ein Rekord

2024 erreichten die Antidiskriminierungsstelle des Bundes 11.405 Beratungsanfragen – ein neuer Höchstwert. Seit 2019 hat sich die Zahl der Fälle nahezu verdreifacht.

Fakt 3: Der Arbeitsplatz ist der häufigste Diskriminierungsort

Jeder dritte gemeldete Fall (33 Prozent) findet am Arbeitsplatz, bei der Jobsuche oder im Bewerbungsgespräch statt. Für viele ist der Arbeitsplatz kein sicherer Ort.

Fakt 4: Junge Frauen werden im Bewerbungsverfahren aussortiert

Frauen erfahren Diskriminierung besonders häufig am Arbeitsplatz oder bei der Jobsuche. Junge Frauen werden bereits im Bewerbungsverfahren abgelehnt – weil sie möglicherweise Kinder bekommen könnten.

Fakt 5: Sexuelle Belästigung auf Höchststand

348 Fälle sexueller Belästigung wurden 2024 gemeldet – ein neuer Höchststand. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen.

Fakt 6: Rassismus und Antisemitismus sind die häufigsten Meldeursachen

Besonders häufig melden sich Betroffene, die rassistisch oder antisemitisch diskriminiert wurden. Ethnische Herkunft bleibt ein zentraler Diskriminierungsgrund.

Fakt 7: 22 Prozent werden im Alltag diskriminiert

22 Prozent der Ratsuchenden berichten von Diskriminierung bei Alltagsgeschäften – bei der Wohnungssuche, beim Einkauf, im Restaurant oder beim Bankbesuch.

Fakt 8: Staatliche Stellen diskriminieren – und das AGG schützt dort nicht

25 Prozent der Betroffenen beklagen Diskriminierung durch staatliche Stellen. Diese Fälle fallen jedoch nicht unter das AGG. Wer am Arbeitsplatz betroffen ist, kann sich an die Beschwerdestelle nach AGG wenden.

Fakt 9: Deutschland bleibt deutlich hinter EU-Standards zurück

Die Antidiskriminierungspolitik in Deutschland bleibt nach Einschätzung der Beauftragten deutlich hinter EU-Standards zurück. Mehrere EU-Richtlinien wurden nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt.

Fakt 10: Das AGG muss reformiert werden

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und sieben weitere Beauftragte fordern eine Reform des AGG. Eine Übersicht zur Rolle der AGG-Beauftragten in Organisationen zeigt, wie Unternehmen schon heute besser aufgestellt sein können.

Fazit

Diskriminierung in Deutschland ist kein Randphänomen – sie ist strukturell und weit verbreitet. AGG-Beauftragte sind eine entscheidende Schnittstelle. Als AGG-Beauftragter Diskriminierung im Unternehmen aktiv begegnen.

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