AGG für Kleinbetriebe – das gilt auch unter 10 Mitarbeitenden
Ein häufiger Irrtum unter Kleinunternehmern: „Das AGG betrifft uns nicht, wir sind zu klein.“ Die Wahrheit ist eine andere. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt für alle Arbeitgeber in Deutschland – auch für den Handwerksbetrieb mit drei Angestellten, das Café mit fünf Mitarbeitenden und das Familienunternehmen mit zwei Beschäftigten. Zwar gibt es einzelne Regelungen, die erst ab einer bestimmten Größe greifen – aber die zentralen Pflichten treffen jeden Arbeitgeber. Dieser Beitrag zeigt, was Kleinbetriebe wirklich müssen, was nicht – und wie sie mit einfachen Mitteln rechtssicher werden.
Von Anette Schneider
10. August 2026
12. Min. Lesezeit

Auf einen Blick
- AGG gilt für alle Arbeitgeber – auch für Kleinstunternehmen mit einer Angestellten
- Kernpflichten: Aushang, Beschwerdestelle, Fürsorgepflicht, diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren
- Was nicht greift: Kündigungsschutzgesetz (unter 10 MA), Betriebsverfassungsgesetz
- Bußgelder und Schadensersatzansprüche sind auch für Kleinbetriebe schmerzhaft
- Praxis-Tipp: Wenige, konsequent umgesetzte Maßnahmen reichen für Rechtssicherheit
- AGG-Reform 2026 stärkt indirekt auch die Position kleiner Betroffener
Diese Pflicht ergibt sich aus dem AGG. Einen verständlichen Überblick über Rechte und Pflichten nach dem AGG findest du hier.
Abschnitt 1
1. Gilt das AGG wirklich für jeden Kleinbetrieb?
Ja. Diese Klarstellung vorab, weil sie so oft falsch verstanden wird. Das AGG kennt keine Ausnahme für kleine Unternehmen. Anders als das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das erst ab 10 Beschäftigten greift, oder das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das ab 5 Wahlberechtigten gilt – das AGG bindet jeden Arbeitgeber.
Wer ist Arbeitgeber im Sinne des AGG?
- 6 Abs. 2 AGG definiert es klar: Arbeitgeber sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie rechtsfähigen Personengesellschaften, die Beschäftigte im Sinne des AGG einstellen. Dazu gehören:
- Kleinbetriebe im Handwerk, Gastronomie, Einzelhandel
- Freiberufler:innen mit Angestellten (Arztpraxen, Kanzleien, Steuerbüros)
- Familienunternehmen aller Größen
- Selbstständige mit Mini-Jobber:innen
- Vereine mit hauptamtlichen Beschäftigten
- Landwirtschaftliche Betriebe
Wer ist Beschäftigte:r?
- 6 Abs. 1 AGG zählt auf:
- Arbeitnehmer:innen (unabhängig von der Wochenstundenzahl)
- Auszubildende
- Bewerber:innen für ein Beschäftigungsverhältnis
- Ehemalige Beschäftigte
- Arbeitnehmerähnliche Personen (z. B. bestimmte freie Mitarbeitende)
Auch der 450-Euro-Job in der Bäckerei, die Reinigungskraft mit 8 Wochenstunden und die Auszubildende im Handwerksbetrieb sind AGG-geschützt. Und alle, die sich um einen solchen Job beworben haben.
Eine grundsätzliche Einführung ins AGG findest du in unserem Beitrag Das AGG einfach erklärt.
Abschnitt 2
2. Was Kleinbetriebe konkret erfüllen müssen
Die AGG-Pflichten treffen Kleinunternehmen genauso wie Konzerne. Aber: In der praktischen Umsetzung reichen bei kleinen Betrieben oft schlanke Lösungen. Hier die zentralen Pflichten:
Pflicht 1: Aushang nach § 12 Abs. 5 AGG
Was ist das? Bekanntmachung des AGG und der zuständigen Beschwerdestelle.
Was bedeutet das für einen Kleinbetrieb?
- Vollständiger AGG-Gesetzestext muss zugänglich sein (Papier oder Intranet)
- Info zur Beschwerdestelle (siehe Pflicht 2)
- Ort: Sozialraum, Pausenecke, Schwarzes Brett oder auch die Küche
- Digital: Bei durchgängig ausgestatteten Betrieben (z. B. Kanzleien, IT-Firmen) ausreichend
Praxistipp: Ein Ausdruck an der Kaffeeküche und ein PDF im gemeinsamen Ordner reichen. Details zu Inhalt und Muster in unserem Beitrag AGG-Aushang nach § 12 Abs. 5 – Pflicht, Inhalt und Muster.
Pflicht 2: Beschwerdestelle nach § 13 AGG
Was ist das? Eine zuständige Stelle, bei der Beschäftigte sich über Diskriminierung beschweren können.
Was bedeutet das für einen Kleinbetrieb?
Die Beschwerdestelle muss existieren, bekannt sein und erreichbar sein. In der Größe gibt es aber Flexibilität:
- Bei 1-5 Beschäftigten: Die Geschäftsführung oder Inhaber:in kann die Rolle übernehmen. Nicht ideal (Interessenkonflikt), aber praktisch oft der einzige Weg.
- Bei 6-15 Beschäftigten: Idealerweise eine unabhängige Person (z. B. Prokurist:in, langjährige Mitarbeiter:in mit Vertrauen). Alternativ: externe Beauftragung.
- Ab 15-20 Beschäftigten: Dringend zu empfehlen: eine benannte AGG-Beauftragte.
Wichtig: Die Stelle muss bekannt gemacht werden – z. B. im Aushang, per E-Mail, im Onboarding-Prozess.
Wie viele AGG-Beauftragte du in welcher Größe brauchst, erklären wir in Wie viele AGG-Beauftragte braucht ein Unternehmen? – Größenabhängige Pflichten erklärt.
Pflicht 3: Schutz vor Diskriminierung im Bewerbungsverfahren
Was ist das? Nach § 7 AGG darf niemand bei der Einstellung wegen eines Schutzmerkmals benachteiligt werden.
Was bedeutet das für einen Kleinbetrieb?
- Stellenanzeigen müssen geschlechtsneutral formuliert sein („(m/w/d)“)
- Keine diskriminierenden Anforderungen („junges Team“, „deutsche Muttersprache“)
- Keine unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch (Schwangerschaft, Familienplanung)
- Gleichbehandlung bei der Auswahl
Praxis-Tipp: Nutze Muster-Stellenanzeigen und Muster-Interviewleitfäden. Details in Diskriminierung im Bewerbungsverfahren – 12 typische Fälle.
Pflicht 4: Fürsorgepflicht bei laufender Beschäftigung
Was ist das? Der Arbeitgeber muss aktive Maßnahmen gegen Diskriminierung ergreifen (§ 12 Abs. 1 AGG).
Was bedeutet das für einen Kleinbetrieb?
- Klare Regeln zum Umgang miteinander
- Reaktion auf Beschwerden – keine Wegschau-Kultur
- Bei Bedarf: Konsequenzen ziehen (Ermahnung, Abmahnung, in schweren Fällen Kündigung des Täters)
- Schutz der betroffenen Person nach § 16 AGG
Praxis-Tipp: In Kleinbetrieben zählt die Führungskraft besonders. Wer selbst diskriminiert oder es duldet, verliert schnell nicht nur eine Mitarbeitende, sondern den ganzen Ruf.
Pflicht 5: Fortbildungen und Sensibilisierung
Was ist das? § 12 Abs. 2 AGG verlangt Sensibilisierung durch geeignete Schulungen.
Was bedeutet das für einen Kleinbetrieb?
- Bei sehr kleinen Betrieben: mindestens einmal eine grundlegende Sensibilisierung
- Bei mittelgroßen (10-25 Beschäftigte): jährliche Kurzschulung reicht meist
- Online-Kurse sind für Kleinbetriebe ideal – flexibel, kostengünstig, dokumentierbar
Praxis-Tipp: Auch eine 15-minütige Team-Runde zum Thema „Was ist bei uns absolut nicht ok?“ wirkt – und ist dokumentierbar.
Abschnitt 3
3. Was Kleinbetriebe NICHT müssen
Nicht alles, was in großen Unternehmen Standard ist, gilt auch für Kleinbetriebe. Wichtige Ausnahmen:
Kein Kündigungsschutz nach KSchG:
Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten fallen nicht unter das Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber kann also einfacher kündigen – aber Vorsicht: Eine Kündigung wegen eines AGG-Merkmals (Geschlecht, Alter, Herkunft etc.) bleibt trotzdem rechtswidrig.
Kein Betriebsrat:
Ohne die entsprechende Anzahl wahlberechtigter Beschäftigter gibt es keinen Betriebsrat. Damit entfällt die Mitbestimmung, aber das AGG gilt trotzdem.
Keine spezielle Berichtspflicht zur Gleichstellung:
Die neuen Berichtspflichten nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie greifen erst ab 100 Beschäftigten. Kleinunternehmen haben hier keine formale Pflicht – die grundsätzliche Pflicht zu gleicher Bezahlung gleicher Arbeit bleibt aber bestehen.
Kein umfassendes Compliance-System:
Kleinbetriebe müssen kein formales CMS aufbauen. Aber: Sie müssen ihre AGG-Pflichten erfüllen – nur eben mit schlankeren Instrumenten.
Keine strukturierten Auditverfahren:
Externe AGG-Audits sind für Konzerne relevant, für Kleinbetriebe nicht Pflicht.
Abschnitt 4
4. Die Risiken bei Verstößen – auch für kleine Betriebe
Ein weit verbreiteter Irrtum: „Bei uns ist eh alles familiär, uns kann nichts passieren.“ Die Realität sieht anders aus. Auch Kleinbetriebe können AGG-Klagen empfindlich treffen:
Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs. 2 AGG:
Bis zu 3 Monatsgehälter der ausgeschriebenen Stelle. Für eine ausgeschriebene Verkäufer:innen-Stelle im Einzelhandel schnell 5.000-8.000 Euro. Für eine Fachkraft-Stelle im Handwerk auch mal 10.000-15.000 Euro.
Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG:
Bei tatsächlichen Vermögensschäden – ohne Deckel. Kann bei entgangenem Gehalt schnell fünfstellig werden.
Reputationsschaden:
Gerade in Kleinbetrieben mit lokaler Verankerung kann ein AGG-Vorwurf den Ruf massiv beschädigen. In sozialen Medien und Bewertungsplattformen bleibt das lange sichtbar.
Bußgeld beim Aushangverstoß:
Bis zu 500 Euro nach OWiG. Häufig ein Warnsignal, nicht die Hauptstrafe – aber ein Signal, dass der Arbeitgeber seine Pflichten nicht ernst nimmt.
Verlust von Talenten:
Wer in der Region als „nicht-inklusiver Arbeitgeber“ bekannt wird, bekommt schlechter neue Beschäftigte – im aktuellen Fachkräftemangel ein sehr reales Problem.
Beweislastumkehr nach § 22 AGG:
Für Kleinbetriebe besonders herausfordernd. Wer selten AGG-Verfahren erlebt hat, ist juristisch schnell überfordert.
Abschnitt 5
5. Typische Fallstricke im Kleinbetrieb
Aus der Praxis kennen wir typische Situationen, in denen Kleinbetriebe unbewusst gegen das AGG verstoßen:
Fallstrick 1: Die Stellenanzeige im Schaufenster
„Ausgebildete Verkäuferin gesucht“ oder „junger dynamischer Auszubildender“ – solche Formulierungen sind Klassiker der AGG-Verstöße. Auch das Familienunternehmen an der Ecke muss geschlechtsneutral ausschreiben.
Lösung: „Verkäufer:in (m/w/d) gesucht“, „Auszubildende:r (m/w/d)“ – so einfach ist die Anpassung.
Fallstrick 2: „Sie sind sicher zu alt für die harte Arbeit“
Beim Vorstellungsgespräch fällt schnell eine unbedachte Bemerkung – vor allem bei älteren Bewerbenden oder Bewerbenden mit Migrationshintergrund. Wenn die Ablehnung darauf folgt, ist die AGG-Klage vorprogrammiert.
Lösung: Sensibilisierung der Führungskraft. Ein 30-minütiger Online-Kurs kann teure Fehler vermeiden.
Fallstrick 3: „Bei uns ist das ein Fetzen-Ton“
„Männerbetriebe“ mit sexistischer Kultur oder deftigen Witzen sind besonders angreifbar. Eine Beschwerde einer neuen Mitarbeiterin, und der ganze Betrieb steht vor einem Problem.
Lösung: Kultur-Check und klare Regeln, was am Arbeitsplatz akzeptiert wird.
Fallstrick 4: Die WhatsApp-Gruppe des Teams
Was in der Team-WhatsApp-Gruppe gepostet wird – Bilder, Witze, Kommentare – gehört zum arbeitsrechtlichen Kontext. Sexuelle oder diskriminierende Inhalte dort sind AGG-relevant.
Lösung: Klare Regel: Firmen-Gruppen sind wie das Büro. Was da nicht ok ist, ist auch in der Gruppe nicht ok.
Fallstrick 5: Die „Bewährungsprobe“ für die Neue
„Schauen wir mal, ob die Frau das schafft“ – solche informellen Tests bei einer neuen Beschäftigten in traditionell männlichen Bereichen sind Diskriminierung. Auch dann, wenn sie „gut gemeint“ sind.
Lösung: Gleiche Einarbeitung und gleiche Beurteilungskriterien für alle. Punkt.
Fallstrick 6: Krankheit und Absenz
„Sie ist ja immer krank, weil die Kinder krank sind“ – wenn Mütter deshalb Nachteile erfahren, ist das mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts. Vater-Kind-Zeit hingegen wird oft neutral bewertet.
Lösung: Gleichbehandlung – Väter und Mütter mit Kindern nach denselben Kriterien beurteilen.
Fallstrick 7: Das „Auge in Auge“ bei der Kündigung
„Ich muss dich kündigen, du hast einfach nicht die Ausstrahlung für unsere Kunden“ – solche informellen Aussagen bei der Kündigung sind AGG-Sprengstoff. Selbst wenn die Kündigung an sich rechtens wäre.
Lösung: Kündigungen kurz, sachlich und ohne persönliche Anspielungen begründen. Am besten schriftlich und ohne mündliche Kommentare.
Abschnitt 6
6. Wie ein Kleinbetrieb AGG-Compliance einfach umsetzen kann
Die gute Nachricht: Für Kleinunternehmen gibt es schlanke Wege zur AGG-Compliance. Hier eine praktikable Umsetzung:
Schritt 1: 1-Seiten-AGG-Erklärung erstellen
Ein einseitiges Dokument mit:
- Was das AGG schützt (die 7 Schutzmerkmale)
- Wer die Beschwerdestelle ist
- Wie eine Beschwerde eingereicht wird
- Zusicherung: Beschwerden führen zu keinen Nachteilen
Dieses Dokument als Aushang an sichtbarer Stelle und im Onboarding-Ordner.
Schritt 2: Vollständigen AGG-Text zugänglich machen
Als Papierordner im Sozialraum oder als PDF im Team-Ordner. Die Zugänglichkeit ist entscheidend – nicht der prominente Ausdruck.
Schritt 3: Beschwerdestelle klar benennen
Bei sehr kleinen Betrieben: die Geschäftsführung. Bei größeren: eine geeignete Vertrauensperson im Team. Alternativ: externe AGG-Beauftragte (kann kostengünstig sein).
Schritt 4: Onboarding-Info zum AGG
Bei jeder Einstellung: kurze Info zum AGG und zur Beschwerdestelle. Kann in 5 Minuten erledigt werden, dokumentiert die Erfüllung der Pflicht.
Schritt 5: Jährliche Kurzschulung
Einmal im Jahr eine Team-Runde von 30-60 Minuten zum Thema „Umgang miteinander“. Kann intern erfolgen oder mit externem Coach. Dokumentation reicht als Nachweis.
Schritt 6: Stellenanzeigen-Check
Vor jeder Veröffentlichung: schnelle Prüfung – geschlechtsneutral? Keine Alters- oder Herkunftsanspielungen? Keine unmögliche Anforderung (z. B. „junges dynamisches Team“)?
Schritt 7: Bei Beschwerden richtig reagieren
Auch bei ungewohnten Situationen: Beschwerden ernst nehmen, dokumentieren, sachlich klären. Nicht wegschauen, nicht bagatellisieren.
Das ist keine komplexe Struktur – aber sie erfüllt die zentralen AGG-Pflichten. Zeit-Investition: 3-5 Stunden für die Erstellung, dann jährlich 1-2 Stunden für die Aktualisierung.
Abschnitt 7
7. Was die AGG-Reform 2026 für Kleinbetriebe bringt
Die AGG-Reform 2026 gilt auch für Kleinbetriebe. Die wichtigsten Änderungen:
Verlängerte Frist zur Geltendmachung:
Von 2 auf 4 Monate. Für Kleinbetriebe bedeutet das: Betroffene haben mehr Zeit, Ansprüche zu prüfen und einzureichen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit von Klagen.
Erweiterte Schutzbereiche:
Sexuelle Belästigung ist künftig auch außerhalb des Arbeitsplatzes stärker geschützt. Für Kleinbetriebe wichtig, wenn Kundenkontakt oder Feldtätigkeit im Spiel sind.
Präzisierte Schutzmerkmale:
„Alter“ wird zu „Lebensalter“ – auch Junge sind explizit geschützt.
Stärkere Antidiskriminierungsstelle:
Kann Betroffene aktiver unterstützen – auch bei Verfahren gegen Kleinbetriebe.
Was für Kleinbetriebe konkret zu tun ist:
- Aushang aktualisieren (neue Frist, neue Formulierung „Lebensalter“)
- Führungskraft über die neuen Bereiche informieren
- Bei Bedarf: Kurzschulung zum neuen Rechtsstand
Die Reform macht Kleinunternehmen die AGG-Compliance nicht komplizierter – aber sie erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Fehler auffliegen.
Abschnitt 8
8. Sonderfall: Wenn du selbst der Kleinbetrieb bist
Viele Kleinunternehmer:innen sind selbst betroffen: Sie führen ihr Geschäft, entscheiden über Einstellungen und wickeln Kündigungen ab – und wissen nicht, ob sie sich gerade rechtssicher bewegen.
Praxis-Tipp für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer:innen:
- Konzentriere dich auf die zentralen Pflichten: Aushang, Beschwerdestelle, diskriminierungsfreie Ausschreibungen. Der Rest ergibt sich.
- Nutze Musterdokumente: IHK, Handwerkskammer und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellen kostenfreie Muster bereit.
- Externe Beratung ist erlaubt: Bei Unsicherheit lieber einmal eine Stunde Anwalt investieren als später viele Stunden im Prozess.
- Sensibilisiere dich selbst: Ein guter Online-Kurs kann in wenigen Stunden das nötige Wissen vermitteln.
- Dokumentiere: Wer nachweisen kann, dass er die zentralen Pflichten erfüllt hat, ist im Streitfall in einer viel besseren Position.
Für alle, die sich systematisch vorbereiten wollen: Unser Online-Kurs zur AGG-Beauftragten bietet auch für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer:innen einen wertvollen Überblick über die Rechtslage.
Abschnitt 9
9. Warum sich AGG-Compliance für Kleinbetriebe lohnt
Nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich zahlt sich AGG-Compliance aus:
Bessere Bewerberauswahl:
Diskriminierungsfreie Auswahlverfahren erschließen mehr Talente – im Fachkräftemangel ein echter Wettbewerbsvorteil.
Höhere Mitarbeiterbindung:
Beschäftigte, die sich fair behandelt fühlen, bleiben länger. Kleinbetriebe können sich hohe Fluktuation nicht leisten.
Positive Außenwirkung:
Als familiärer, wertschätzender Kleinbetrieb wahrgenommen zu werden, ist gutes Marketing – gerade in der Region.
Schutz vor Klagen:
Wer die Pflichten erfüllt hat, kann sich im Konfliktfall gut verteidigen.
Klareres Selbstverständnis:
Wer sich einmal Gedanken über Diskriminierungsschutz gemacht hat, führt oft bewusster – das wirkt sich auch auf Kundenbeziehungen positiv aus.
Häufige Fragen
Gilt das AGG auch für 450-Euro-Beschäftigte?
Ja. Auch geringfügig Beschäftigte sind Beschäftigte im Sinne des AGG. Alle Rechte und Pflichten gelten.
Gilt das AGG auch für Auszubildende?
Ja. Auszubildende sind ausdrücklich in § 6 AGG erwähnt.
Muss ich als Ein-Personen-Unternehmen ohne Beschäftigte auch das AGG beachten?
Nur, wenn du planst, jemanden einzustellen. Sobald du eine Stelle ausschreibst, greifen die AGG-Pflichten für Bewerber:innen.
Bin ich als Familienunternehmen ausgenommen?
Nein. Familienunternehmen sind normale Arbeitgeber im Sinne des AGG. Sogar für Familienangehörige gelten die AGG-Pflichten – wenn ein Arbeitsverhältnis besteht.
Was, wenn ich als Kleinbetrieb keine AGG-Beauftragte habe?
Das ist rechtlich möglich, aber nicht ideal. Die Beschwerdestelle muss existieren – auch wenn sie mit anderen Rollen kombiniert ist. Bei kleinen Betrieben oft die Geschäftsführung.
Muss ich als Handwerksmeister eine AGG-Schulung machen?
„Muss“ im engeren Sinne nein, aber „sollte“ ja. § 12 Abs. 2 AGG verlangt Sensibilisierung. Ein Nachweis ist im Streitfall Gold wert.
Was, wenn eine Bewerberin sagt, sie sei diskriminiert worden?
Nimm es ernst. Prüfe, ob die Ablehnung sachlich begründbar war. Dokumentiere alles. Bei Klage-Androhung: sofort Anwalt konsultieren.
Kann ich als Kleinbetrieb eine externe AGG-Beauftragte einsetzen?
Ja, das ist eine gute Lösung für viele Kleinbetriebe. Kostet 500-2.000 Euro pro Jahr und erfüllt die Pflicht rechtssicher.
Was ist bei Kündigungen zu beachten?
Auch wenn das KSchG unter 10 Beschäftigten nicht gilt: Die Kündigung darf nicht wegen eines AGG-Merkmals erfolgen. Sonst Klage möglich.
Sind Bußgelder ein reales Risiko?
Bei einzelnen kleinen Verstößen selten. Bei systematischer Missachtung oder wiederholten Aushangfehlern schon. Wichtiger als das Bußgeld ist die Prozessposition bei Klagen.
Fazit
„Wir sind zu klein für AGG-Pflichten“ – dieser Satz ist bequem, aber falsch. Das AGG gilt für jeden Kleinbetrieb, jeden Familienbetrieb, jede Freiberufler-Praxis mit Angestellten. Die gute Nachricht: Die Umsetzung kann schlank und pragmatisch erfolgen. Ein Aushang, eine klare Beschwerdestelle, sensible Stellenausschreibungen, eine jährliche Sensibilisierung – das reicht für die meisten Kleinunternehmen zur rechtssicheren Aufstellung.
Wer AGG-Compliance ernst nimmt, gewinnt mehr als nur Rechtssicherheit. Er gewinnt Talente, Vertrauen der Mitarbeitenden und positive Sichtbarkeit in der Region. In Zeiten des Fachkräftemangels sind das keine Nebenaspekte – sie sind zentrale Wettbewerbsvorteile.
Mit der AGG-Reform 2026 werden die Anforderungen an Arbeitgeber weiter steigen – und die Möglichkeiten der Betroffenen wachsen. Kleinbetriebe, die jetzt ihre Strukturen prüfen und minimalinvasiv anpassen, sind gerüstet. Wer wartet, riskiert unangenehme Überraschungen.
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Quellen
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – §§ 6, 7, 12, 13, 15, 16, 22
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – § 23 (Kleinbetriebsklausel)
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Broschüre Kleinbetriebe
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
- Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
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